Wohnen kann teuer sein, das wissen wir alle nur zu gut. Gerade für Haushalte mit geringem Einkommen kann die Miete schnell zur finanziellen Belastung werden. Hier kommt das Wohngeld ins Spiel. Ein staatlicher Zuschuss, der Menschen mit niedrigem Einkommen unter die Arme greift und ihnen hilft, die Wohnkosten etwas besser zu stemmen. Doch komischerweise sind viele potenzielle Anspruchsberechtigte – zum Beispiel Rentner – oft nicht einmal bewusst, dass sie einen Anspruch auf diese Unterstützung haben. Das ist schon ein bisschen traurig, oder?

Neben dem Wohngeld gibt es in Bayern ein weiteres, äußerst interessantes Förderinstrument: die einkommensorientierte Förderung (EOF). Diese zielt darauf ab, Bauherren, Wohnungsunternehmen und Mietern mit zinsgünstigen Baudarlehen und Mietzuschüssen zu helfen. Ein echter Lichtblick, wenn man bedenkt, dass die EOF speziell für Bayern konzipiert wurde, während das Wohngeld deutschlandweit gilt. Ein kleiner, aber feiner Unterschied!

Wohngeld und EOF – eine Kombination, die sich lohnt

Das Beste daran? Wohngeld und EOF können gleichzeitig beantragt werden! Das ist ein echter Vorteil, denn während das Wohngeld auch für den freien Wohnungsmarkt und Eigentümer zur Verfügung steht, gilt die EOF nur für bestimmte geförderte Wohnungen, die einer Sozialbindung unterliegen. Wenn jemand also in einer solchen Wohnung lebt, sollte er unbedingt einen Antrag auf EOF stellen. Aber Vorsicht: Ein bereits erlassener Wohngeldbescheid muss geändert werden, wenn man EOF gewährt bekommt. Man will ja nichts übersehen!

Die Höhe der EOF hängt von der Einkommensstufe ab, in die der Antragsteller fällt. Es gibt drei Stufen: In Einkommensstufe I erhält man zum Beispiel 4 Euro pro Quadratmeter als Zuschuss, während es in Stufe II nur noch 3 Euro sind. Und in der dritten Stufe gibt’s immerhin noch 2 Euro pro Quadratmeter. Man fragt sich fast, wie viel man am Ende tatsächlich sparen kann – immer wichtig, besonders für die Haushaltskasse!

So geht’s: Antrag stellen und Unterlagen bereithalten

Der Antrag auf EOF muss bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eingereicht werden. Das klingt erstmal nach einem bürokratischen Monster, aber mit den richtigen Unterlagen – wie Antragsformular, Mietvertrag und Einkommensnachweisen – ist das durchaus machbar. Und ganz wichtig: Man sollte nicht vergessen, dass die EOF ab dem Monat des Einzugs in die Wohnung beantragt werden kann und für 24 Monate bewilligt wird. Ein bisschen Planung ist also gefragt!

Ein kleiner Tipp am Rande: Berechtigte sollten rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Folgeantrag stellen, um nahtlos in den Genuss der Förderung zu kommen. Denn bis zur Bearbeitung des Antrags muss der Antragsteller in Vorleistung gehen. Das kann schon mal eine unangenehme Überraschung sein, wenn man nicht vorbereitet ist.

Im Großen und Ganzen ist es einfach wichtig, dass die Informationen über diese Fördermöglichkeiten besser kommuniziert werden. Denn viele Menschen wissen einfach nicht, welche Unterstützung ihnen zusteht. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist es wichtig, alle verfügbaren Optionen auszuschöpfen. Wer nicht fragt, bleibt dumm!