Befangenheit im Gerichtssaal: Wenn Sachverständige zur Frage der Neutralität werden
Heute ist der 10.07.2026, ein Datum, das in der Unterallgäu Region für Aufregung sorgt. Das Landgericht Memmingen hat heute eine wichtige Entscheidung getroffen. Es ging um den Antrag der Staatsanwaltschaft, den veterinärmedizinischen Sachverständigen Dr. Klindworth abzulehnen. Der Grund? Besorgnis der Befangenheit. Ein Thema, das nicht nur hier, sondern auch in anderen Gerichtsverfahren immer wieder heiß diskutiert wird.
Dr. Klindworth war in den Prozess gegen Franz E. und Martin E. eingebunden, der seit Januar 2026 läuft. Ein interessanter Verlauf, denn die Staatsanwaltschaft hatte bereits am 20.04.2026 den Sachverständigen abgelehnt. Die Begründung war ein früherer Chatverlauf zwischen Klindworth und Martin E., der einige Fragen aufwarf. So soll Dr. Klindworth Martin E. eine Strafverteidigerin empfohlen haben und in einem Gespräch Juristen für eine „Medienhetze“ erwähnt haben. Ein wenig wie im Krimi, oder? Klindworth gab zwar zu, eine Empfehlung ausgesprochen zu haben, bestreitet jedoch, Dr. Hansen vermittelt zu haben. Er argumentierte, dass die Nachricht über sechs Jahre alt sei und der Antrag unbegründet. Doch die Kammer sah das anders und zog klare Grenzen: Dr. Klindworth darf nicht mehr als Sachverständiger tätig werden.
Befangenheit im Fokus
Die Frage der Befangenheit ist nicht neu. Das Oberlandesgericht Köln beschäftigt sich beispielsweise mit der Thematik in zivilprozessualen Verfahren. Laut § 406 ZPO können Sachverständige abgelehnt werden, wenn es Anzeichen für Befangenheit gibt. Das bedeutet, dass die Ablehnung auf konkreten Tatsachen oder Umständen basieren muss, die Misstrauen gegen die Unparteilichkeit rechtfertigen. Es ist ein schmaler Grat zwischen objektiver Beurteilung und persönlichen Verflechtungen. Ein Beispiel aus Köln zeigt, wie entscheidend der Zeitpunkt des Ablehnungsantrags ist. Wenn dieser zu spät kommt, kann er als unzulässig abgewiesen werden. Im Fall aus Aachen wurde ein Antrag auf Befangenheit zurückgewiesen, weil er im falschen Zeitpunkt eingereicht wurde. Das zeigt, wie wichtig Timing in solchen Verfahren ist.
Ein weiteres spannendes Detail: Der Senat entschied, dass nicht jede kritische Bemerkung eines Sachverständigen als Herabwürdigung gewertet werden kann. Wenn ein Sachverständiger eine Frage als „Unsinn“ bezeichnet, ist das nicht zwangsläufig ein Grund für Befangenheit. Das lässt Raum für Interpretation und zeigt, dass nicht alle Aussagen sofort als parteiisch gewertet werden müssen. Außerdem ist ein Mangel an Sachkunde nicht automatisch ein Grund für Befangenheit. Hier müssen schwerwiegendere Anzeichen vorliegen, die auf eine nicht neutrale Vorgehensweise schließen lassen.
Tipps für Sachverständige
Ein kleiner Praxistipp für alle Ärzte und Sachverständige: Bei Gutachtenaufträgen sollten die Verbindungen zu Prozessparteien genauestens geprüft werden. Wenn es Zweifel gibt, könnte es besser sein, den Auftrag abzulehnen oder nur eingeschränkt anzunehmen. Klare Kommunikation im Gericht ist das A und O, um potenzielle Angriffsflächen zu vermeiden. In einem sensiblen Feld wie diesem, wo es oft um viel geht, ist das einfach unerlässlich.
Die heutige Entscheidung des Landgerichts in Memmingen wird sicherlich nicht die letzte zu diesem Thema sein. In einer Zeit, in der das Vertrauen in die Justiz von größter Bedeutung ist, bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion um die Befangenheit von Sachverständigen weiterentwickeln wird. Die Frage bleibt: Wo ziehen wir die Grenze zwischen persönlicher Meinung und professioneller Neutralität? Ein Thema, das uns alle betrifft.
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