Ferienwohnungen in Schliersee: Ein heißes Eisen im Wohngebiet
In Schliersee, einem malerischen Ort in Bayern, blieb der Bauausschuss kürzlich beim Thema Ferienwohnungen auf dem Boden der Tatsachen. Ein Antrag zur Umwandlung einer Wohnung in der Waldschmidtstraße in Neuhaus wurde abgelehnt. Diese Wohnung war erst vor einem halben Jahr bezugsfertig geworden und nun soll sie in eine Ferienwohnung verwandelt werden? Das passte den Mitgliedern des Ausschusses gar nicht. Schließlich ist das Gebiet im Bebauungsplan klar als reines Wohngebiet deklariert, mit nur wenigen Ausnahmen für kleine Beherbergungsbetriebe. Aber die Kollegen um Christoph Stöger von „Die Schlierseer“ und Vize-Bürgermeister Philipp Krogoll hatten Bedenken – und die waren durchaus berechtigt. Sie sprachen sich gegen die Genehmigung aus.
Die Gemeinde hat ein waches Auge auf den Mietmarkt, der angespannt ist. Wechselnde Belegungen in regulären Wohnungen? Das wird kritisch gesehen. Die Bedenken sind nicht neu. Der alte Bauausschuss hatte in ähnlichen Fällen bereits die Daumen nach unten gezeigt. Und so kam es, dass der Antrag einstimmig abgelehnt wurde. Krogoll machte darauf aufmerksam, dass es durchaus sinnvolle Ausnahmen geben könnte – etwa für jemanden, der sich längere Zeit in einer Reha befindet. Aber das war hier nicht der Fall.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Das Thema Ferienwohnungen in Wohngebieten ist ein heißes Eisen, das nicht nur in Schliersee, sondern auch in vielen anderen Regionen heiß diskutiert wird. Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) wurde 2017 geändert, um rechtliche Klarheit zu schaffen. Dennoch gibt es weiterhin zahlreiche Streitigkeiten über die Zulässigkeit von Ferienwohnungen an verschiedenen Orten. Besonders in großen Städten, wo Wohnungsmangel herrscht, versuchen die Behörden, die Anzahl der Ferienwohnungen zu begrenzen. Kleinere Gemeinden hingegen, oft touristisch geprägt, haben oft restriktive Regelungen, um eine Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern.
Die BauNVO legt fest, wo Ferienwohnungen grundsätzlich zulässig oder genehmigungsfähig sind. Das ist ein spannendes Thema, denn in reinen Wohngebieten sind Ferienwohnungen nur ausnahmsweise erlaubt, und zwar wenn sie baulich untergeordnet sind. Ein Beispiel aus Hannover zeigt, wie kompliziert die Sache werden kann: Dort wollte ein Nachbar gegen die Genehmigung von zwei Wohnungen als Ferienwohnungen klagen. Das Gericht entschied zugunsten des Nachbarn, weil der Bebauungsplan vor der neuen Regelung beschlossen wurde. Das könnte auch in Schliersee Folgen haben.
Ein Blick in die Zukunft
Jürgen Höltschl von der CSU schlug vor, dass sich der Bauausschuss zu einer Klausurtagung treffen sollte, um gemeinsame Ziele zu definieren. Da wäre es doch an der Zeit, über Themen wie Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerke, Carports und Flachdächer zu sprechen! Auch Michael Dürr von der PWG fand die Idee gut, einen Rahmen für wiederkehrende Themen zu schaffen. Bürgermeister Florian Reinthaler zeigte sich offen für diese Klausur – vielleicht wird hier der Grundstein für eine zukunftsorientierte Planung gelegt.
Die Diskussion über Ferienwohnungen in Schliersee zeigt, wie wichtig es ist, die Balance zwischen Wohnraum und Tourismus zu finden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage entwickeln wird. Die Gemeinde hat hier eine verantwortungsvolle Aufgabe, zumal die Interessen von Anwohnern und Touristen unter einen Hut gebracht werden müssen. Ein spannendes Thema, das uns noch lange begleiten wird.


