In Eichenau, einem kleinen Ort in Bayern, brodelt es gewaltig. Das Thema der Erschließungsbeiträge treibt die Anwohner in den Wahnsinn. Am 19. Dezember 2025 erhielten sie Bescheide, die sie zur Zahlung von fünfstelligen Beträgen aufforderten – eine böse Überraschung, zumal die Erschließungsbeiträge nach einem Volksbegehren im Jahr 2018 abgeschafft wurden. Hierbei handelt es sich um die Beethovenstraße, die 2021 fertiggestellt wurde und für die die Anwohner nun zur Kasse gebeten werden sollen. Die Kosten für den Ausbau beliefen sich auf stolze 305.000 Euro, von denen 211.000 Euro auf die Anwohner abgewälzt wurden. Das ist ein Brocken, den sich viele schlichtweg nicht leisten können, insbesondere ältere Menschen.

Bürgermeister Peter Münster sieht die Sache etwas anders. Er argumentiert, dass die Straße aufgrund von Unterlagen, die bis ins Jahr 1937 zurückreichen, sehr wohl als erschlossen gilt. Eine Anwohnerin kontert, dass die Straße bereits 1919/20 hergerichtet wurde und eine erneute Erschließung 1967 nicht mehr notwendig gewesen sei. Das Ganze wird noch komplizierter, wenn man bedenkt, dass der Gemeinderat 2021 während der Coronapandemie die Erschließung beschlossen hat. Ein bisschen wie ein Schlag ins Gesicht für die Bewohner, die sich auf die abgeschafften Beiträge gefreut hatten.

Rechtsstreit und Ungewissheit

Die Anwohner haben Widerspruch eingelegt und bekommen tatkräftige Unterstützung von der Eichenauer SPD, die einen vorläufigen Verzicht auf die Erschließung beantragt hat. Bürgermeister Münster schlägt sogar vor, ein Musterverfahren einzuleiten, um die Situation zu klären. Verständlich, denn viele Anwohner sind besorgt über die langen Verfahren und die drohenden Anwaltskosten. Immerhin steht die Bearbeitung des Widerspruchs der betroffenen Anwohnerin noch aus – sie hat vorläufig ihr Geld zurückerstattet bekommen, was immerhin ein kleiner Lichtblick in dieser trüben Angelegenheit ist.

In Balzhausen sieht die Lage ähnlich aus. Dort weigert sich Stefan Stürminger, die geforderten Erschließungsbeiträge zu zahlen, und kämpft mit einer Petition gegen diese Praktiken. Bernd Söhnlein, ein Fachanwalt für Kommunalabgabenrecht, verteidigt die Gemeinden, die oft auf diese Beiträge verzichten möchten, während Gerichte im Zweifelsfall über die Erschließung von Straßen entscheiden. Die Aufsichtsbehörden kontrollieren das Handeln der Gemeinden, um sicherzustellen, dass alles mit rechten Dingen zugeht.

Eine Gesetzesänderung von 2021 sollte mehr Sicherheit bieten. Laut dieser dürfen Kommunen keine Erschließungskosten für Straßen verlangen, deren Erschließung vor mehr als 25 Jahren begann. Aber das ist leichter gesagt als getan. Anwohner müssen nachweisen, dass die Erschließung tatsächlich vor über 25 Jahren begann, sonst bleibt ihnen nichts anderes übrig, als zu zahlen. Ein Teufelskreis, der vielen das Leben schwer macht. Günter Baumgärtner aus Balzhausen beispielsweise musste 28.000 Euro für Erschließungsbeiträge zahlen und verlor dadurch sein Haus – jetzt lebt er in einer kleinen Wohnung. Eine dramatische Wendung, die zeigt, wie ernst die Lage ist.

Ein Blick in die Zukunft

Hier in Eichenau ist die Situation besonders angespannt. Die betroffenen Anwohner stehen unter Druck, und viele sind auf das Geld angewiesen, das sie nicht haben. Bürgermeister Münster berichtet zudem, dass die Gemeinde noch etwa zehn Straßen erschließen muss. Das bedeutet, dass die Probleme noch lange nicht gelöst sind. Jeder Tag bringt neue Unsicherheiten und Fragen: Wie lange wird dieser Streit noch dauern? Können die Anwohner auf Unterstützung hoffen? Und was wird aus den vielen Rentnern, die sich die Zahlungen schlichtweg nicht leisten können?

Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Auseinandersetzungen entwickeln werden und ob die Gemeinde Eichenau eine Lösung findet, die für alle tragbar ist. In der Zwischenzeit bleibt den Anwohnern nur, die Daumen zu drücken und auf eine baldige Klärung zu hoffen.