Gisela Hammerschmidt hinterlässt 400.000 Euro für das Klinikum Ebersberg als Zeichen der Dankbarkeit
Die Nachricht hat die Region Ebersberg in den letzten Tagen bewegt: Die 93-jährige Gisela Hammerschmidt aus Baldham hat dem Klinikum Ebersberg München Ost eine Immobilie in Haar vermacht. Ein großzügiges Vermächtnis, das auf etwa 400.000 Euro geschätzt wird! Es ist schon beeindruckend, wenn man bedenkt, dass Hammerschmidt selbst mehrfach Patientin in diesem Klinikum war und sich immer für die medizinische und pflegerische Betreuung bedankt hat. Sie starb am 16. November 2025, aber ihr Erbe wird weiterhin lebendig bleiben.
Die guten Taten und der Wunsch, etwas zurückzugeben, waren ihr ein großes Anliegen. Vor ungefähr drei Jahren hatte sie bereits angekündigt, dem Klinikum etwas hinterlassen zu wollen – ein bemerkenswerter Gedanke! Wie die Klinikführung mitteilte, sollen die Mittel aus Hammerschmidts Vermächtnis ausschließlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Klinikums zugutekommen. Das ist besonders wichtig, denn eine Klinik ohne ihre Mitarbeiter funktioniert einfach nicht. Stefan Huber, der Klinikgeschäftsführer, erklärte, dass die Unterstützung der Beschäftigten im Vordergrund steht, und das Vermächtnis durchaus Hammerschmidts Wunsch entsprach.
Ein Vorbild für viele
Sie ist nicht die erste aus Baldham, die dem Klinikum auf diese Weise etwas zukommen lässt. Ein eindrucksvolles Beispiel ist Edeltraud Jakob, die 2017 nach ihrem Tod sogar 10 Millionen Euro vermachte. Man fragt sich, was diese Frauen antreibt, so großzügig zu sein. Robert Niedergesäß, der Aufsichtsratsvorsitzende und CSU-Landrat, hebt hervor, wie bedeutend die wohnortnahe medizinische Versorgung für Hammerschmidt und die Region war. Es ist ein tolles Gefühl zu sehen, dass solche Werte auch bei den älteren Generationen so stark verankert sind.
Der Testamentsvollstrecker hat dem Klinikum mitgeteilt, dass Gisela Hammerschmidt einer öffentlichen Bekanntgabe ihrer Entscheidung zugestimmt hat. Dies ist nicht nur für die Mitarbeiter, sondern auch für die gesamte Gemeinschaft von großer Bedeutung. Denn es zeigt, wie wichtig es ist, in der Region zu investieren und den Menschen vor Ort etwas zurückzugeben. Das Klinikum plant, diese Mittel gezielt zum Wohl der Angestellten einzusetzen, ohne dabei in Technik oder medizinische Geräte zu investieren. Das ist ein sehr bewusster und menschlicher Ansatz.
Der rechtliche Rahmen
Vermächtnisse wie das von Hammerschmidt sind in Deutschland eine spannende Angelegenheit. Gemeinnützige Körperschaften wie Kliniken können durch Testament oder Erbvertrag als Erben oder Vermächtnisnehmer eingesetzt werden – und das ganz steuerfrei, wenn die Organisationen ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgen. Eine solche Nachlasszuwendung kann nicht nur helfen, sondern auch eine tiefere Verbindung zwischen den Menschen und der medizinischen Versorgung vor Ort schaffen.
Es ist auch wichtig zu wissen, dass ein Vermächtnis in einem Testament geregelt werden muss. Dabei gibt es klare Formvorschriften, wie zum Beispiel die eigenhändige oder notariell beurkundete Verfügung. Und falls die Organisation, die als Vermächtnisnehmer eingesetzt wird, nicht mehr existiert, empfiehlt es sich, einen Ersatzerben zu benennen. So bleibt alles in geordneten Bahnen.
Die Abwicklung des Nachlasses kann allerdings auch ihre Tücken haben. Vermächtnisnehmer müssen die Erben zur Erfüllung auffordern, und wenn das nicht geschieht, stehen sie oft vor Herausforderungen. Doch in diesem Fall scheint alles gut geregelt zu werden. Die Freude über Hammerschmidts großzügiges Erbe wird sicherlich sowohl im Klinikum als auch in der gesamten Gemeinde spürbar sein. Ein schöner Gedanke, dass so viel Menschlichkeit und Dankbarkeit auf diese Art weiterlebt.
