Frischer Wind im Kreistag Ostallgäu: Ordnungsgeld und Entschädigungen sorgen für Diskussionen
Im Kreistag Ostallgäu tut sich gerade einiges! Ein frischer Wind weht durch die Gänge, denn es wurde ein neuer Punkt in die Geschäftsordnung aufgenommen, der ein Ordnungsgeld für die Kreisräte bei erheblicher Störung vorsieht. Das hat natürlich für einige Diskussionen gesorgt! Ralf Kinkel vom Landratsamt hat erklärt, dass dieser Vorschlag direkt aus dem bayerischen Landtag stammt – also eine Sache, die durchaus auch für andere Regionen von Interesse sein könnte.
Besonders spannend war die Debatte um einen Antrag von Wolfgang Dröse von der AfD. Er forderte die Streichung des besagten Paragrafen, doch die Abstimmung fiel mit 52:7 Stimmen gegen ihn aus. Da sieht man mal, wie unterschiedlich die Meinungen im Kreistag sein können! Neben dem Ordnungsgeld hat Dröse auch Bedenken hinsichtlich der Entschädigungssatzung für ehrenamtlich tätige Personen geäußert. Schließlich sind die monatlichen Vergütungen von 200 Euro für die Fraktionsvorsitzenden und 500 Euro für die Stellvertreter des Landrats in die Kritik geraten. Ist das nicht ein bisschen zu viel? Seine Forderung zur Streichung der Pauschale für die Stellvertreter wurde ebenfalls abgelehnt – mit sieben Gegenstimmen aus den eigenen Reihen. Man fragt sich, was hier noch alles auf die Tagesordnung kommen wird.
Entschädigungen und Sitzungsgelder im Detail
Ein Blick auf die Entschädigungen zeigt, dass die Kreisräte eine monatliche Aufwandspauschale von 65 Euro erhalten. Das klingt erst einmal ganz vernünftig. Zu den Sitzungsgeldern gibt es dann aber noch mehr Details: Für die Teilnahme an Sitzungen des Kreistages oder seiner Ausschüsse gibt es zusätzlich 40 Euro pro Sitzungstag. Wenn jemand am Kreisräteinformationssystem teilnimmt und auf schriftliche Unterlagen verzichtet, gibt’s noch einen Aufschlag von 10 Euro. Man könnte sagen, das ist ein bisschen wie ein Bonus für die digitale Teilnahme!
Arbeitnehmer, die an Sitzungen teilnehmen, können sogar ihren Verdienstausfall geltend machen, inklusive der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Das ist natürlich super wichtig! Selbständig Tätige werden mit 15 Euro pro Stunde für die Sitzungsdauer vergütet – da wird jede angefangene Stunde zur vollen Stunde gewertet. Das klingt fair, oder? Und wenn jemand durch die Teilnahme an Sitzungen Nachteile hat, erhält er die gleiche Entschädigung wie Selbständige. Auf das Wohl der Ehrenamtlichen wird hier also geachtet!
Regelungen für Ehrenamtliche
In den Regelungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern wird zudem klar, dass die Entschädigung für ehrenamtliche Mandatsträger nicht als zusätzliches Einkommen gedacht ist, sondern vielmehr als Ausgleich für Aufwendungen dient. Das ist ein wichtiger Punkt! Es gibt auch Ersatzleistungen für Verdienstausfall oder materielle Nachteile. Diese müssen allerdings beantragt werden, was manchmal ein wenig umständlich sein kann. Man fragt sich, ob das nicht auch einfacher ginge…
So werden Ehrenamtliche nicht nur mit einer Grundentschädigung behandelt, sondern erhalten auch Sitzungsgelder und gegebenenfalls Ersatzleistungen. Das zeigt, dass die Landesregierung ein offenes Ohr für die Belange der Ehrenamtlichen hat. Aber wie immer gibt es auch hier Unterschiede, die sachgerecht begründet werden müssen. Letztlich ist das Ganze ein Balanceakt zwischen Wertschätzung und der Notwendigkeit, die öffentlichen Mittel verantwortungsvoll zu verwenden.
Die Diskussion um die Entschädigungssatzung und die neuen Regelungen wird sicher noch weitergehen. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die Meinungen im Kreistag entwickeln und welche Beschlüsse letztendlich gefasst werden. Der Ostallgäu bleibt also ein Ort, an dem es viel zu entdecken gibt!


