Heute ist der 28.04.2026 und im Landkreis Neu-Ulm stehen wichtige Änderungen an, die vor allem die Anlieferung von Grüngut betreffen. Ab dem 4. Mai müssen Privatpersonen für die Entsorgung von Grüngut an den Sammelstellen zahlen. Diese Regelung betrifft die Standorte in Buch, Pfaffenhofen, Roggenburg, Altenstadt, Illertissen und Weißenhorn. Hintergrund ist die neue Abfallgebührensatzung, die nach der Rückübertragung der Abfallwirtschaft an den Landkreis eingeführt wird.
Für Privatpersonen bleibt es jedoch nicht ganz beim Zahlen. Bis zu zwei Kubikmeter Grüngut pro Anlieferung sind weiterhin kostenlos. Wer jedoch größere Mengen abgibt, muss mit einer Gebühr von 11 Euro pro zusätzlichem Kubikmeter rechnen. Interessanterweise wird das Volumen nicht technisch gemessen; stattdessen schätzt erfahrenes Personal die Ladung. Dies könnte für den ein oder anderen Anlieferer eine kleine Überraschung bereithalten.
Wichtige Informationen zur Anlieferung
Die Häufigkeit der Anlieferung spielt ebenfalls keine Rolle, sodass die kostenfreien zwei Kubikmeter mehrmals täglich abgeladen werden können. Für gewerbliche Anlieferungen gilt jedoch eine andere Regelung: Hier wird die Gebühr bereits ab dem ersten Kubikmeter berechnet, ebenfalls zu einem Preis von 11 Euro pro Kubikmeter.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Zahlungsmethode. An den Grüngutsammelstellen kann nur per EC-Karte bezahlt werden, Bargeldzahlung ist nicht erlaubt. Das könnte für einige Anlieferer eine Umstellung bedeuten, also am besten gleich die Karte einstecken!
Einordnung und Ausblick
Die Einführung dieser Gebühren soll dazu beitragen, die Abfallwirtschaft im Landkreis effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Es bleibt abzuwarten, wie die Bürger auf diese Änderungen reagieren werden. Die Möglichkeit, weiterhin zwei Kubikmeter kostenlos anzuliefern, bietet jedoch einen gewissen Spielraum. Es liegt nun an den Anwohnern, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen und die Regelungen zu beachten.
Für weitere Informationen und Details zu den neuen Regelungen können Sie den Artikel der Augsburger Allgemeine nachlesen.