In der Schwanthalerhöhe, einem lebendigen Stadtteil Münchens, gibt es derzeit einen lautstarken Streit. Thomas Schramm, ein Anwohner, hat genug von der Lärmbelästigung durch die Techno-Partys, die am Schneckenplatz stattfinden. An den Sonntagen von 14 bis 22 Uhr wird hier gefeiert, und das ohne eine einzige Pause. Für Schramm ist das nicht mehr zumutbar – er und seine Nachbarn haben bei geschlossenem Fenster schon 65 Dezibel gemessen, das entspricht ungefähr dem Lärm eines laufenden Staubsaugers. „So kann man nicht leben!“, ruft er, und das kann man durchaus nachvollziehen.

Im Bezirksausschuss haben die Debatten über diesen Krach bereits begonnen. Die Meinungen gehen auseinander. Manuela Diebold von den Grünen sieht die Partys als Teil des bunten Lebens in der Stadt und meint, man müsse solche Dinge einfach aushalten. Dagegen bezeichnet Monika Obermeier von der CSU die Lärmbelästigung als „reinste Folter“ für ältere Menschen – ein harter Ausdruck, der jedoch das Dilemma treffend umreißt. Holger Henkel von der SPD schlägt vor, die Events in geschlossene Räumlichkeiten zu verlegen, um die Anwohner zu entlasten. Und Uwe Trautmann, ebenfalls von der CSU, möchte sogar ein generelles Verbot für Veranstaltungen am Schneckenplatz. Doch dieser Antrag wurde abgelehnt – ein Zeichen dafür, dass die Stadtbevölkerung auch ihre Feste feiern möchte.

Rechtslage und Lärmschutz

Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland sind da nicht ganz einfach. Veranstaltungen, die mehr als zehnmal pro Jahr stattfinden, unterliegen strengen Regelungen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) sowie die jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetze (LImSchG) sind hier die maßgeblichen Grundlagen. Anwohner müssen unter Umständen Lärmbelästigung hinnehmen, wenn die Veranstaltungen für die Gemeinde von Bedeutung sind. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2003 hat festgelegt, dass Anwohner lärmschutzrechtliche Einschränkungen akzeptieren müssen, solange die Veranstaltungen regelmäßig und von Bedeutung sind.

Doch es gibt Grenzen. Tagsüber dürfen maximal 70 Dezibel erreicht werden, nachts sind es nur 55 Dezibel. Bei den Techno-Partys am Schneckenplatz wird dieser Wert häufig überschritten. Die Veranstalter sind für die Einhaltung der Grenzwerte verantwortlich, nicht die Vermieter der Anwohner. Das bedeutet, dass die Nachbarn sich an das Ordnungsamt oder die Polizei wenden können, wenn der Lärm unerträglich wird. Aber wie oft kann man das tun, ohne dass einem der Nachbar ein schlechtes Gewissen macht?

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Ein Dialog ist gefragt

Die Veranstalter, das Prosecci-Kollektiv, zeigen Verständnis für die Beschwerden und fordern mehr geeignete Veranstaltungsorte. Sie wollen ja schließlich auch, dass die Partys Spaß machen – für alle Beteiligten. BA-Chefin Sibylle Stöhr schlägt vor, sich frühzeitig über die geplanten Events zu informieren und den Dialog zu suchen. Ein kluger Ansatz! Schließlich könnten beide Seiten profitieren, wenn man sich zusammensetzt und Lösungen findet.

Die Diskussion rund um die Lärmbelästigung ist also vielschichtig. München ist bekannt für seine lebendige Kulturszene, und das ist auch gut so. Doch wie viel Lärm können die Anwohner hinnehmen, bevor der Spaß zu einer Belastung wird? Ein Thema, das wohl noch lange für Gesprächsstoff sorgen wird. Man darf gespannt sein, wie es am Schneckenplatz weitergeht und ob man einen Weg findet, das Feiern und das Wohnen in Einklang zu bringen.

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