Am Dünaberg in Murnau sorgt ein Vorfall für Staunen und Unmut: Ein Grundstückseigentümer hat ohne jede Genehmigung rund zehn Großbäume fällen lassen. In der jüngsten Sitzung des Bauausschusses forderte der Gemeinderat die Nachpflanzung dieser Bäume, um die Schäden an der Umgebung auszugleichen. Laut Merkur muss der Eigentümer innerhalb eines Jahres, nachdem sein geplanter Mehrfamilienhausbau abgeschlossen ist, einen Nachweis über die Ersatzpflanzungen vorlegen.
Illegale Baumfällungen sind in Bayern rechtlich problematisch und können mit Bußgeldern von 50 bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Das betrifft neben Privatpersonen auch Bauträger, die ohne Genehmigung handeln. In Murnau ist dieses Thema nicht neu – bereits im Jahr 2022 gab es Aufregung wegen illegaler Aufschüttungen, die als „Umweltfrevel“ bezeichnet wurden. Diese Eingriffe hatten sogar dazu geführt, dass die Wände in benachbarten Häusern Risse bildeten. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hatte damals einen Baustopp verhängt und versucht, die Auffüllungen nachträglich genehmigen zu lassen, was jedoch scheiterte.
Doch das Problem endet nicht bei den gefällten Bäumen. Marktbaumeister Klaus Tworek klärt darüber auf, dass die Baukontrolleure im Landratsamt Murnau weiterhin die Nachpflanzungen überwachen werden. Der Bauwerber sieht sich verpflichtet, Bäume erster Ordnung, wie etwa Ahorn, Esche, oder Eiche, nachzupflanzen. Diese Regelung gewährleistet, dass die Baumarten, die einen Stammumfang von 20 bis 25 Zentimetern haben, den früheren Bestand ersetzen. Auch ein vorhandener Ahorn, der für die Tiefgarage weichen muss, ist in diesem Kontext betroffen.
Der Bauausschuss hat im Zusammenhang mit diesen Geschehnissen nicht nur die Nachpflanzungen diskutiert, sondern auch darüber, dass ein Bauprojekt für eine Ferienwohnung abgelehnt wurde, um den Wohnraumbedarf besser zu berücksichtigen. Zudem wurde die Genehmigung für die Tiefgarage, die größtenteils im Hang verborgen sein wird, mehrheitlich erteilt.
Gesetzliche Rahmenbedingungen für Baumfällungen
In Deutschland ist eine Baumfällgenehmigung in der Regel erforderlich, und die Grundlagen dafür finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (§14 BNatSchG). Dies gilt besonders für Laub- und Nadelbäume ab einem bestimmten Stammumfang. Auch in Bayern sind viele dieser Regelungen in den Baumschutzsatzungen der Gemeinden festgelegt. Das Fällen von geschützten Bäumen ist fast immer genehmigungspflichtig – es sei denn, es handelt sich um eine akute Gefahr. So kann es maximal 50.000 Euro kosten, wenn ein Baum illegal gefällt wird, was zeigt, wie ernst die Angelegenheit genommen wird, wie die Informationen von bussgeldkatalog.org verdeutlichen.
Generell gilt: Die Fällung von geschützten Bäumen ist nur bei „überwiegenden Gründen des Wohls der Allgemeinheit“ erlaubt. Das sind etwa gesundheitliche Probleme des Baumes oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Daher ist es ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtzeitig über die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben zu informieren.
Abschließend zeigt der Fall in Murnau, dass die Einhaltung der Vorschriften für Baumfällungen nicht nur aus ökologischen Gründen wichtig ist, sondern auch, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Die Nachpflanzung von Bäumen ist ein notwendiger Schritt, um die Natur und das Landschaftsbild in der Gemeinde zu wahren.
