Heute ist der 2.06.2026, und in Freising, im gemütlichen Café Junkers, fand ein bemerkenswerter Vortrag statt. Fachanwältin Irene Forgách und ihr eloquenter Vortrag über Artikel 3 des Grundgesetzes, der die Gleichberechtigung von Frauen und Männern garantiert, ließ die Zuhörer in die Vergangenheit eintauchen. Man konnte förmlich spüren, wie die Zeitreise begann, als sie erzählte, wie es damals war, als der Vater in der Familie das letzte Wort hatte. Diese Erinnerungen weckten nicht nur Nostalgie, sondern auch ein tiefes Bewusstsein für die Fortschritte, die wir gemacht haben.

Im Jahr 2026 feiern wir den 77. Geburtstag des Grundgesetzes. Ein Grund zum Feiern, oder? Der Verein „KULTUR-gut!“ hat sich dieser Thematik angenommen und veranstaltet eine Reihe von Vorträgen, die sich mit den zentralen Artikeln des Grundgesetzes beschäftigen. Forgách erinnerte an die „Mutter des Artikel 3“, Elisabeth Selbert, die 1949 für die Verankerung der Gleichberechtigung kämpfte. Ihre Entschlossenheit, die Gleichstellung von Männern und Frauen in die neue Verfassung zu bringen, war eindrucksvoll. Selbert nannte die Entscheidung einmal eine „historische“ und warnte das männliche Publikum: „Lächeln Sie nicht!“. Ein starker Moment, der die Ernsthaftigkeit ihrer Absichten unterstrich.

Die Schritte zur Gleichberechtigung

Trotz des anfänglichen Widerstands wurde der Artikel schließlich in das Grundgesetz aufgenommen. Allerdings blieb der „Stichentscheid“ des Vaters bis 1959 bestehen. Ein Rückblick auf die Gesetzesänderungen zeigt, wie wichtig dieser Fortschritt war. 1968 wurde das Mutterschutzgesetz neu gefasst, 1977 erhielten verheiratete Frauen das Recht auf Erwerbsarbeit. Und 1994 wurde Artikel 3 um einen Satz ergänzt, der den Staat verpflichtet, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und bestehende Nachteile abzubauen. Es ist ein Weg, der lange gedauert hat, und doch wirkt es manchmal, als wären wir erst am Anfang.

Forgách sprach auch über die Herausforderungen, die noch bestehen, etwa im Familienrecht. Ein Beispiel, das sie anführte: Vor 2008 konnte eine Mutter, deren Kind unter sieben Jahre alt war, nach einer Trennung einfach zu Hause bleiben. Heute muss sie ein Jahr nach der Trennung wieder arbeiten. Ein harter Schnitt, der die Realität für viele Frauen stark verändert hat. Der Vortrag thematisierte auch das oft nicht optimal funktionierende Wechselbetreuungsmodell für Kinder nach einer Trennung. Die Frage des Kindeswohls bleibt zentral, und Forgách betonte, dass Artikel 3 zur Gleichbehandlung nicht nur ein schöner Satz ist, sondern eine Verpflichtung.

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Ein Ausblick auf die nächste Veranstaltung

Der Abend endete mit einem eindringlichen Hinweis: Die Realität von Trennungen ist oft ein Albtraum und weit entfernt von den Märchen, die uns erzählen, alles würde gut werden. Ein realistischeres Bild, das uns dazu anregt, über die Herausforderungen nachzudenken. Und wer die Diskussion weiterverfolgen möchte, kann sich auf den nächsten Vortrag im Café Junkers freuen. Am Freitag wird Prof. Dr. Christian Grimm über Artikel 14 „Eigentum und Erbe“ sprechen. Beginn ist um 18.30 Uhr, und der Eintritt ist frei. Eine Gelegenheit, sich weiter mit den Themen rund um das Grundgesetz auseinanderzusetzen und vielleicht auch den eigenen Horizont zu erweitern.

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