Heute ist der 30.05.2026 und in Freising tut sich was! Im gemütlichen Café Junkers hat kürzlich die Fachanwältin Irene Forgách einen fesselnden Vortrag über Artikel 3 des Grundgesetzes gehalten. Dieser Artikel, der die Gleichberechtigung von Frauen und Männern garantiert, könnte aktueller nicht sein. Schließlich feiert Deutschland 2026 den 77. Geburtstag des Grundgesetzes – ein Grund mehr, sich mit seinen Inhalten auseinanderzusetzen.

Forgách, mit Leidenschaft und Wissen ausgestattet, erinnerte uns an die Zeiten vor dem Grundgesetz, als der Vater das letzte Wort in der Familie hatte. Das Bild wird klar: Die „Stichentscheidung“ war nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine gesellschaftliche Realität. Elisabeth Selbert, bekannt als die „Mutter des Artikel 3“, kämpfte 1949 unermüdlich für die Verankerung des Gleichberechtigungs-Gedankens im Grundgesetz. Trotz anfänglichen Widerstands wurde Artikel 3 schließlich aufgenommen, allerdings war die Umsetzung alles andere als einfach.

Ein langer Weg zur Gleichberechtigung

Die Regierung unter Konrad Adenauer wollte den alten „Stichentscheid“ des Vaters beibehalten, was erst 1959 geändert wurde. Es ist kaum zu fassen, dass erst dann beide Elternteile für die elterliche Gewalt verantwortlich waren. Glaubt man Forgách, so gab es in den folgenden Jahrzehnten immer wieder Rückschläge und Herausforderungen: 1968 wurde das Mutterschutzgesetz neu gefasst und 1977 erhielten verheiratete Frauen endlich das Recht auf Erwerbsarbeit. Und doch, auch nach all diesen Jahren, sind Benachteiligungen im Familienrecht nach wie vor Realität. Vor 2008 konnten Mütter mit kleinen Kindern zu Hause bleiben – heute müssen sie ein Jahr nach der Trennung wieder ins Berufsleben eintauchen.

Ein Beispiel bringt die Thematik auf den Punkt: Eine Krankenschwester, die drei Kinder mit einem Chefarzt hat, steht nach einer Trennung vor der Wahl, wieder arbeiten zu müssen, anstatt Unterhalt auf Chefarzt-Niveau zu erhalten. Das sind Fakten, die einen nachdenklich stimmen. Aber Forgách ging noch weiter und sprach das Wechselbetreuungsmodell für Kinder nach einer Trennung an. Oft funktioniert dieses Modell nicht optimal, kann aber Unterhaltszahlungen vermeiden. Dabei bleibt das Kindeswohl immer im Mittelpunkt. Artikel 3 ist nicht nur ein Paragraph, sondern ein Auftrag an uns alle, sich für Gleichbehandlung einzusetzen.

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Ein historischer Kampf

Elisabeth Selbert, die in einer Rundfunkansprache die Entscheidung zur Aufnahme des Artikels als „historisch“ bezeichnete, warnte damals auch das männliche Publikum: „Lächeln Sie nicht!“. Es war ein mutiger Schritt, denn bereits in der Weimarer Verfassung war Gleichberechtigung ein Thema, doch erst in der Nachkriegszeit wurde es wirklich ernsthaft angepackt. Selberts Engagement geht bis ins Jahr 1920 zurück, als sie sich aktiv für die Rechte der Frauen einsetzte. Es ist beeindruckend zu sehen, wie viel Kraft und Herzblut in der Formulierung des Artikels steckte: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – ein Satz, der auch heute noch nachhallt.

Im Jahr 1994 wurde das Grundgesetz um einen weiteren Satz ergänzt, der den Staat dazu auffordert, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und bestehende Nachteile zu beseitigen. Man könnte sagen, der Weg ist noch lang, aber die Richtung stimmt.

Wer Lust hat, sich weiter mit den zentralen Artikeln des Grundgesetzes auseinanderzusetzen, sollte am Freitag unbedingt ins Café Junkers kommen. Dort wird Prof. Dr. Christian Grimm über Artikel 14 „Eigentum und Erbe“ sprechen – der Eintritt ist frei! Ein Abend voller spannender Einblicke und vielleicht auch ein wenig Schmunzeln über die Realität im Vergleich zu Märchen.

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