Heute ist der 30.04.2026 und in Erlangen warten viele auf die Entwicklungen rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Bundesregierung hat angekündigt, das GEG kurzfristig zu ändern, um die 65-%-EE-Pflicht beim Einbau neuer Heizungen nicht auszuweiten. Diese Regelung, die 2024 eingeführt wurde, sollte ursprünglich ab dem 1. Juli 2026 für Neubauten und bestehende Gebäude in Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern gelten. Doch die geplanten Änderungen ziehen sich, was nicht nur für Verwirrung sorgt, sondern auch die Planungssicherheit der Investoren beeinträchtigt.

Der Koalitionsausschuss hat sich am 10. Dezember 2025 darauf geeinigt, bis Ende Januar 2026 Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zu erarbeiten. Dieses Gesetz soll die bisherigen Anforderungen beim Heizungseinbau, die 2023 im GEG ergänzt wurden, abschaffen. Allerdings ist das GModG mehrere Wochen hinter dem Zeitplan, und es steht noch kein Entwurf zur Anhörung der Länder und Verbände zur Verfügung, obwohl die Eckpunkte bereits am 24. Februar 2026 vorgelegt wurden.

Fristverschiebungen und Unsicherheiten

Ein Kabinetttermin im Mai 2026 ist angestrebt, was ein Inkrafttreten des GModG vor dem 1. Juli 2026 unmöglich macht. Das bedeutet, dass die 65-%-EE-Anforderung beim Heizungseinbau keine Geltung erlangen würde, wenn das GModG wie geplant Mitte bis Ende Juli oder Anfang August 2026 in Kraft tritt. Dies sorgt für Unmut bei den Verantwortlichen. ZVSHK-Präsident Michael Hilpert hat seine Bedenken hinsichtlich der Unsicherheit und der ständig verschobenen Fristen geäußert, die Investitionen behindern.

Um die Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, wurde das Inkrafttreten der 65%-Regelung auf den 1. November 2026 verschoben. Dies ist eine direkte Reaktion auf die Entwicklungen der letzten Monate, in denen das Finanzministerium die Ressortabstimmung zu mehreren Energiegesetzen, einschließlich des GModG, blockiert hat.

Ein neuer Weg für den Klimaschutz

Mit dem GModG soll nicht nur die 65-%-EE-Pflicht abgeschafft werden, sondern es wird auch eine „Bio-Treppe“ für CO2-neutrale Brennstoffe eingeführt. Die Grüngasquote soll an Stelle der 65-%-EE-Pflicht treten. Diese Änderungen sind Teil einer umfassenden Novellierung des GEG, die 2026 in Kraft treten soll. Ziel ist es, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu modernisieren und gleichzeitig den Mieterschutz zu stärken.

Die Diskussionen um das GEG und das GModG sind nach wie vor im Gange, und die Mieterschutzfrage wird ebenfalls bald geklärt, wie es in den jüngsten Updates heißt. Ein Kabinettsbeschluss zum GModG wird für den 13. Mai 2026 erwartet, doch ob dieser Termin eingehalten werden kann, bleibt abzuwarten.

Blick in die Zukunft

Die Unsicherheiten im Bereich des Energiegesetzes werfen Fragen auf, die weit über die technische Umsetzung hinausgehen. Die Entwicklungen zeigen, wie wichtig eine klare und schnelle Gesetzgebung ist, um die Klimaziele nicht aus den Augen zu verlieren. Während die Politik die Weichen stellt, bleibt abzuwarten, wie sich die Lage bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes entwickeln wird. Die Bürger und Investoren in Bayern können nur hoffen, dass die kommenden Monate Klarheit bringen und das geplante GModG tatsächlich die erhofften Fortschritte im Klimaschutz ermöglicht.

Für weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen im Gebäudeenergiegesetz und den damit verbundenen Änderungen besuchen Sie die Seiten von TGA Fachplaner und Ökozentrum NRW.