Heute ist der 13.07.2026 und wir blicken nach Erlangen-Höchstadt, wo die Wirtshauskultur spürbar unter Druck steht. Das indische Restaurant „Sangam“, geführt von Simran Momy, sieht sich aufgrund anhaltender Baustellen in der Umgebung in einer schwierigen Lage. Seit Anfang Juni sind die Zufahrtsstraßen zu seinem Restaurant stark beeinträchtigt, was sich nicht nur auf die Anfahrt der Gäste auswirkt, sondern auch auf den Umsatz. Dieser ist um satte 20 bis 30 Prozent eingebrochen. Wenn am Wochenende noch ein paar hungrige Seelen den Weg zu den köstlichen Currys finden, sieht es unter der Woche, besonders zur Mittagszeit, düster aus. Simran beschreibt die Situation als frustrierend: „Die Umfahrungszeit hat sich von 10 auf 25 Minuten erhöht und viele potenzielle Kunden bleiben einfach weg.“

Die Entscheidung, gleich mehrere Baustellen gleichzeitig zu sperren, kritisiert er scharf. Dabei laufen die Fixkosten des Restaurants weiter, und die Gehälter für seine Köche und Servicemitarbeiter müssen trotzdem gezahlt werden. Ein Antrag auf Kurzarbeit? Abgelehnt! Die Bundesagentur für Arbeit hat entschieden, dass das Restaurant noch über eine Straße erreichbar ist. Was für eine Ironie, oder? Trotz seiner Bemühungen, die Mitarbeiter zu halten, denkt Simran ernsthaft darüber nach, sie zu kündigen, falls sich die Lage nicht bald bessert. „Ich hätte mir gewünscht, die Baustellenplanung wäre anders gelaufen, um die Auswirkungen auf mein Geschäft zu minimieren“, sagt er resigniert.

Kurzarbeit als Lösung?

Das Thema Kurzarbeit ist in der Gastronomie nicht neu, könnte aber in solchen Krisenzeiten eine Lebensader darstellen. Kurzarbeitergeld wird gezahlt, wenn ein Entgeltausfall vorliegt – was bedeutet, dass mindestens ein Drittel der Beschäftigten im Betrieb einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben muss. Doch die Hürden sind hoch. Der Arbeitsausfall muss nachweislich aus wirtschaftlichen Gründen oder durch unabwendbare Ereignisse wie behördliche Maßnahmen passieren. Simran hätte in seiner Situation sicherlich gehofft, dass die Umleitungen als solche anerkannt werden. Aber leider, die bürokratischen Regeln sind oft gnadenlos. Ein weiterer Punkt: Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsausfälle zu vermeiden. Lagerarbeiten oder vorübergehende Tätigkeiten in anderen Bereichen könnten hier ein Ausweg sein. Aber in der Gastronomie ist das oft leichter gesagt als getan.

Wirtschaftlich gesehen ist die Lage beklemmend. Die Beschäftigten, die jetzt ungekündigt und arbeitslosenversicherungspflichtig sind, müssen Überstunden abbauen oder Urlaub nehmen, um die drohende Kurzarbeit zu vermeiden. Und das alles, während Simran um seine Mitarbeiter bangt und hofft, dass die Baustellen bald der Vergangenheit angehören. Am Ende bleibt es spannend zu sehen, wie sich die Lage entwickeln wird. Hoffentlich findet er einen Weg, um sein Restaurant und die ihm anvertrauten Mitarbeiter durch diese stürmischen Zeiten zu steuern.

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