In Taufkirchen (Vils) gibt es derzeit einen Vorfall, der die Gemüter bewegt. Am Sonntagmorgen, genauer gesagt um 9:40 Uhr, kam es an einer Tankstelle in der Landshuter Straße zu einem kleinen, aber nicht weniger ärgerlichen Unfall. Eine 59-jährige Autofahrerin hatte ihren Audi A3 an einer Zapfsäule abgestellt, als eine andere Frau mit einem grauen, eher kleineren Auto rückwärts ausparkte und dabei gegen den Audi stieß. Man kann sich vorstellen, wie ärgerlich das für die Besitzerin des Audis gewesen sein muss!

Nach dem Zusammenstoß stieg die Verursacherin kurz aus, warf einen Blick auf den Schaden und entschied sich dann, einfach davonzufahren. An der Stoßstange des Audis entstanden Kratzer, und der Schaden beläuft sich auf etwa 1.000 Euro. Die Polizeiinspektion Dorfen hat bereits ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet und sucht nun nach Zeugen, die Hinweise zu der flüchtigen Fahrerin geben können. Wer etwas gesehen hat oder Informationen hat, wird gebeten, sich unter Tel. 08081/93050 zu melden.

Rechtslage beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist gemäß § 142 StGB ein ernstzunehmendes Vergehen. Wer sich einfach aus dem Staub macht, ohne die Personalien festzustellen oder eine angemessene Wartezeit einzuhalten, macht sich strafbar. Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren – wobei bei Erstvorwürfen häufig eine Geldstrafe verhängt wird. Das ist schon ein ganz schöner Hammer, oder?

Für die flüchtige Fahrerin könnte es allerdings noch anders ausgehen. Sollte sie innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall freiwillig zur Polizei gehen, könnte sie unter Umständen von einer Strafe absehen – aber nur, wenn der Schaden als Bagatelle eingestuft wird und der Vorfall nicht im fließenden Verkehr stattfand. Sonst könnte es schnell zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen, besonders wenn der Schaden eine bestimmte Höhe erreicht. Das könnte eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten zur Folge haben – das ist alles andere als angenehm.

Das große Ganze

Unfälle dieser Art sind nicht selten, insbesondere Parkrempler, die auf Supermarktparkplätzen oder an Tankstellen passieren. Oft sind es kleine Unachtsamkeiten, die jedoch große Folgen haben können. Die Geschädigten sind dann auf ihre Kfz-Haftpflichtversicherung angewiesen, die in der Regel die Schäden reguliert. Bei Unfallfluchten kann es allerdings für die Versicherungen unangenehm werden, da sie in solchen Fällen oft Regress nehmen. Die Vollkaskoversicherung kommt meistens nicht für vorsätzliche Unfallfluchten auf – ein weiterer Grund, sich an die Regeln zu halten!

Es bleibt zu hoffen, dass die flüchtige Fahrerin sich schnell meldet und der Schaden geregelt werden kann. Vielleicht hat sie ja auch ein schlechtes Gewissen und denkt, dass es besser wäre, den Vorfall zu melden – wer weiß das schon? Die Polizei jedenfalls wartet gespannt auf Hinweise aus der Bevölkerung, und wir sind gespannt, wie sich die Sache entwickelt. Es zeigt sich einmal mehr, wie wichtig es ist, Verantwortung im Straßenverkehr zu tragen – für sich selbst und für andere.