Im Zusammenhang mit einer umstrittenen Klebeaktion am Münchner Flughafen wurden sieben Aktivisten der Gruppe Letzte Generation am Amtsgericht Erding verurteilt. Sie hatten im Mai 2024 den Flughafen für mehrere Stunden lahmgelegt, indem sie sich auf Straßen festkleben. Der Richter Björn Schindler verkündete das Urteil am 29. April 2026, eine Woche früher als geplant. Die Geldstrafen belaufen sich auf 140 Tagessätze à 15 Euro für sechs der Angeklagten und 160 Tagessätze für die siebte, vorbestrafte Aktivistin. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Freiheitsstrafen von sechs Monaten gefordert, jedoch wurde die Anklage wegen Störung des öffentlichen Betriebs fallengelassen, da kein direkter Zusammenhang zwischen den Handlungen der Aktivisten und der Einstellung des Flugbetriebs bestand. So merkurt.de berichtet, dass die Aktivisten lediglich Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen wurde.
Die Vorgehensweise der Aktivisten war ebenso aufsehenerregend wie ihre Strafe. Sie reisten mit einem Mietwagen an, durchtrennten den Zaun des Flughafens und klebten sich dann auf den Zuwegen fest. Eine Gruppe wurde dabei von der Polizei aufgegriffen. Die offizielle Schadensbilanz liegt bei fast 4.000 Euro für die Zaunbeschädigung und etwa 1.600 Euro für die Straßenschäden, die durch die Aktion entstanden sind. Das Gericht bewertete dabei die Geständnisse der Angeklagten sowie ihren Verzicht auf die Rückgabe von sichergestellten Beweismitteln als strafmildernd. Dennoch bleibt abzuwarten, wie die Zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen, die aus der Aktion resultieren, weiter behandelt werden. Nach Angaben von tz.de stehen noch Schadensersatzverfahren für 70 annullierte Flüge aus.
Wirtschaftliche Belastung für die Aktivisten
Die finanziellen Folgen dieser Aktion sind für die Aktivisten nicht unerheblich. Alle sieben Angeklagten haben bereits Schulden in Millionenhöhe, die sie nach eigenen Angaben nicht durch Privatinsolvenz abwenden können. Dies könnte ihre künftige finanzielle Handlungsfähigkeit stark beeinflussen. Ihnen drohen zusätzliche Nachforderungen, da die Zivilrechtlichen Verfahren weiterlaufen. Angesichts dieser Situation äußerten die Angeklagten, dass sie keine weiteren Aktionen gegen den Klimawandel durchführen wollen, da sich die Gruppe Letzte Generation aufgelöst hat.
Im Rahmen der gerichtlichen Anhörung verweist Richter Schindler jedoch darauf, dass der Umweltschutz nicht als Rechtfertigung für das Übertreten geltenden Rechts dienlich ist. Dies führt zu einer tiefgehenden Diskussion über die Methoden des Protests in Bezug auf den Klimawandel, die von der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird. In ihren letzten Äußerungen betonten die Aktivisten, dass sie den kritischen Kipppunkt für die Klimakrise als überschritten betrachten und verspüren einen Drang, auf die akuten Probleme aufmerksam zu machen.