Heute ist der 1.05.2026 und Erding steht im Zeichen eines Urteils, das die Gemüter erhitzt. Sieben Aktivisten der Gruppe Letzte Generation wurden am Amtsgericht Erding verurteilt, nachdem sie im Mai 2024 den Münchner Flughafen für mehrere Stunden lahmgelegt hatten. Diese Aktion, bei der sie sich auf Straßen festklebten und Löcher in den Flughafenzaun schnitt, brachte nicht nur den Flugbetrieb zum Stillstand, sondern auch die Aktivisten vor Gericht.
Das Urteil fiel am 29. April 2026, eine Woche früher als ursprünglich angesetzt. Sechs der Aktivisten erhielten Geldstrafen von 140 Tagessätzen à 15 Euro, während die siebte Angeklagte, die bereits vorbestraft ist, 160 Tagessätze auferlegt bekam. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten gefordert, doch das Gericht entschied anders. Die Anklage wegen Störung des öffentlichen Betriebs wurde fallengelassen, da die Aktivisten sich nicht direkt auf Start- oder Landebahnen festkleben konnten.
Urteilsdetails und Hintergründe
Bei der Urteilsverkündung stellte Richter Björn Schindler fest, dass kein direkter Zusammenhang zwischen der Zaunbeschädigung und der Einstellung des Flugbetriebs bestand. Der Sachschaden am Zaun beläuft sich auf fast 4000 Euro, während die Straßenschäden etwa 1600 Euro ausmachen. Trotz der erheblichen Kosten wertete das Gericht die Geständnisse der Angeklagten positiv. Diese hatten angekündigt, keine weiteren Aktionen durchführen zu wollen, und gaben an, dass sich die Gruppe Letzte Generation aufgelöst habe.
Die vorliegenden zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen, die aus der Störung von rund 70 Flügen resultieren, laufen jedoch weiterhin. Die Angeklagten, die bereits Schulden in Millionenhöhe haben, sehen sich nun zusätzlichen finanziellen Belastungen gegenüber. Die Möglichkeit einer Privatinsolvenz ist für sie nicht gegeben, was die Situation weiter verkompliziert.
Ein Blick in die Zukunft
Das Gericht betonte ausdrücklich, dass Umweltschutz nicht das Übertreten von geltendem Recht rechtfertige. Die Entscheidung soll ein Zeichen setzen und verdeutlichen, dass auch bei einem guten Anliegen die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ignoriert werden können. Die gesellschaftliche Debatte über den Klimaschutz und die Methoden der Aktivisten wird durch dieses Urteil sicher nicht enden und wirft die Frage auf, wie zukünftige Protestaktionen gestaltet werden können, ohne dass sie in rechtliche Grauzonen abdriften.
Ob und wie sich die Aktivisten weiterhin in den Diskurs um den Klimaschutz einbringen werden, bleibt abzuwarten. Die Letzte Generation hat sich zwar aufgelöst, doch das Thema bleibt brisant und wird die Menschen weiterhin beschäftigen.