In der kleinen Gemeinde Hohenlinden im Landkreis Ebersberg sorgt eine Konzertabsage für Aufregung. Der selbsternannte „Liederpartisan“ Estéban Cortez, bekannt für seine islamfeindlichen und rechten Narrative, sollte am 2. Mai im Wendland-Haus auftreten. Organisiert wurde das Event vom AfD-Kreisverband Ebersberg. Doch die Gemeinde verweigerte die Nutzung des Bürgersaals und berief sich auf ihr Hausrecht. Bürgermeister Ludwig Maurer (ÜWH) und die Geschäftsleiterin Martina Baumann unterstützen diese Entscheidung, da sie das Ansehen der Gemeinde durch den Auftritt als gefährdet sehen.
Der AfD-Kreisverband Ebersberg, vertreten durch seinen Vorsitzenden Christoph Birghan, sieht dies jedoch anders und zog gegen die Entscheidung vor das Verwaltungsgericht München. Birghan bezeichnete die Ablehnung als „willkürlich“ und „formal schlampig“ formuliert. Die AfD argumentiert, dass Cortez’ Musik unter die Kunstfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes falle und die Verweigerung der Nutzung kommunaler Einrichtungen daher nicht gerechtfertigt sei. Eine Entscheidung des Gerichts wird vor dem geplanten Veranstaltungstermin erwartet.
Hintergrund und Reaktionen
Die Entscheidung der Gemeinde, keinen Mietvertrag mit Cortez abzuschließen, ist nicht die erste ihrer Art. Bereits in der Vergangenheit hatte Hohenlinden Veranstaltungen der AfD im Wahlkampf zugelassen. Doch die Texte des Liedermachers, die als grenzwertig und beleidigend gegenüber öffentlichen Personen wahrgenommen werden, haben die Gemeinde zum Umdenken gebracht. Baumann, die die Darbietungen online angehört hat, hält die Inhalte für problematisch und sieht sie als schädlich für das Ansehen der Gemeinde an.
Die Vergaberichtlinie für das Wendlandhaus erlaubt der Gemeinde, ihr Hausrecht auszuüben, was die Entscheidung zusätzlich untermauert. Birghan betont jedoch, dass es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung handele und nicht gezielt gegen die AfD gerichtet sei. Es bleibt abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht entscheiden wird und welche Auswirkungen diese Entscheidung auf die politische Landschaft in der Region haben könnte.
Politische Dimensionen
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die aktuellen Spannungen zwischen der AfD und kommunalen Verwaltungen in Deutschland. Während die AfD ihre Veranstaltungen mit dem Verweis auf die Kunstfreiheit verteidigt, sehen viele Gemeinden in den Inhalten der Partei eine Gefährdung des sozialen Friedens und des Ansehens. Der Ausgang des Verfahrens könnte nicht nur für Hohenlinden, sondern auch für andere Gemeinden wegweisend sein, wenn es darum geht, wie mit ähnlichen Anfragen in der Zukunft umgegangen wird. Eines ist sicher: Die Debatte um Meinungsfreiheit und die Grenzen der Kunst wird auch in den kommenden Wochen und Monaten weiterhin für Diskussionsstoff sorgen.