Ein kurzweiliges Wochenende in Bayreuth endete für drei E-Scooterfahrer alles andere als erfreulich. Wie die Polizei Bayreuth-Stadt berichtet, wurden alle drei Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol gestoppt – ein eindeutiges Zeichen dafür, dass bei einigen der Spaß am Fahren die Vernunft überlagert hat.
In der Nacht zum 1. Mai wurde ein 25-Jähriger mit fast 0,7 Promille angehalten. Er muss nun mit einem Bußgeldverfahren, einem Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Am selben Abend stellte die Polizei auch einen 19-jährigen E-Scooterfahrer vor, dessen Promillewert bei über 1,2 lag. Dieser wurde zur Blutentnahme ins Krankenhaus gebracht, und zusätzlich war sein E-Scooter nicht versichert. Damit sieht er sich nicht nur mit einem Bußgeld konfrontiert, sondern auch mit einer strafrechtlichen Verantwortung.
Eine weitere Nacht voller Probleme
Doch das ist noch nicht alles: Am Sonntagmorgen wurde ein weiterer Fahrer, erst 18 Jahre alt, bei einer Kontrolle mit fast 1,5 Promille erwischt. Er gab an, zuvor Marihuana konsumiert zu haben. Auch für ihn folgte eine Blutentnahme und er steht vor einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Diese Vorfälle zeigen deutlich, wie riskant das Fahren mit E-Scootern unter Einfluss von Alkohol und Drogen sein kann.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Die Regeln für E-Scooter-Fahrer sind klar definiert. In Deutschland gilt eine Promillegrenze von 0,5. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Fahrer unter 21 Jahren gibt es sogar ein absolutes Alkoholverbot. Wird die Grenze von 1,1 Promille überschritten, handelt es sich um eine strafbare Trunkenheitsfahrt, die mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Und diese Maßnahmen sind nicht zu spaßen: Ein erstes Vergehen über 0,5 Promille kostet 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot, so die Informationen von bussgeldkatalog.org.
Gleichzeitig zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig, dass selbst bei einem Promillewert von 1,83 auf einem E-Scooter die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Debatte steht. Auch das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte, dass Fahrverbote für E-Scooterfahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verhängt werden können.
Diese Fälle verdeutlichen nicht nur die steigende Zahl an Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen, sondern auch das hohe Gefahrenpotenzial, das von E-Scootern ausgeht, insbesondere wenn ihre Fahrer berauscht sind. Ein Grund mehr, die eigenen Grenzen zu kennen und verantwortungsvoll zu handeln, um sowohl sich selbst als auch andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.