In der Nacht zum 1. Mai haben die E-Scooter-Fahrer in Bayreuth für einige Aufregung gesorgt. Die Polizei Bayreuth-Stadt berichtet von gleich drei Vorfällen, die zeigen, dass es mit der Verantwortung auf den elektrischen Flitzern nicht immer so weit her ist. Alle Beteiligten waren berauscht unterwegs. Das kann ja auch mal schiefgehen, oder? Ein 25-Jähriger wurde mit knapp 0,7 Promille gestoppt. Das bedeutet für ihn nicht nur ein Bußgeldverfahren, sondern auch ein drohendes Fahrverbot und Punkte in Flensburg – ein echtes Schlamassel!

Ein anderer Fahrer, erst 19 Jahre alt, brachte es sogar auf über 1,2 Promille. Die Polizei ließ ihn gleich zur Blutentnahme ins Krankenhaus fahren. Und als ob das nicht schon genug gewesen wäre, stellte sich heraus, dass sein E-Scooter nicht versichert war. Tja, das wird noch Konsequenzen für ihn haben. Am Sonntagmorgen kam dann der nächste junge Mann ins Spiel, ein 18-Jähriger. Mit fast 1,5 Promille wurde er kontrolliert und gestand, auch noch Marihuana konsumiert zu haben. Na, das ist ja ganz großartig! Auch bei ihm wurde eine Blutentnahme angeordnet, und die Fahrt war damit beendet. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr läuft bereits gegen ihn.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Diese Vorfälle machen deutlich, dass die Fahrt mit einem E-Scooter unter Alkoholeinfluss ernsthafte Konsequenzen haben kann. In Deutschland gilt eine 0,5-Promille-Grenze. Wer darüber hinaus trinkt, muss sich auf Bußgelder und Punkte in Flensburg einstellen. Besonders für Fahranfänger in der Probezeit oder unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot – da ist bei 0,0 Promille Schluss!

Geht’s über 0,5 Promille, wird’s teuer: Beim ersten Mal drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Wer sich denkt, das wäre nicht so schlimm und es gleich noch einmal übertreibt, kann mit 1000 Euro und drei Monaten Fahrverbot rechnen. Und ab einem Wert von 1,1 Promille wird es richtig ernst: Da gilt die Fahrt bereits als strafbare Trunkenheit, mit möglichen Strafen von Geld- oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Ein Urteil des OLG Braunschweig hat gezeigt, dass selbst bei einem Fahrer mit 1,83 Promille auf einem E-Scooter die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht gezogen werden kann.

Die Gefahren des Fahrens unter Einfluss

Man könnte meinen, die kleinen E-Scooter sind harmlos – aber weit gefehlt! Trotz ihrer geringen Größe und Leichtigkeit stellen sie ein hohes Gefahrenpotenzial dar, insbesondere wenn die Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen. Das bestätigt auch ein weiteres Urteil des OLG Zweibrücken, das klargemacht hat, dass Fahrverbote auch bei E-Scootern verhängt werden können. Wenn man bedenkt, wie viele Menschen sich am Wochenende mit einem E-Scooter auf die Straßen wagen, ist es umso wichtiger, sich der eigenen Verantwortung bewusst zu sein.

Die Vorfälle in Bayreuth sind ein Weckruf für alle, die das Gefühl haben, mit einem E-Scooter sei alles erlaubt. Es ist an der Zeit, die Risiken abzuwägen und verantwortungsbewusst zu handeln. Die Stadt und die Polizei haben ein Auge auf die E-Scooter-Fahrer, und das ist auch gut so!