Am Sonntag, den 8. März 2026, wird in den Gemeinden des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen eine wichtige Entscheidung gefällt: Die Kommunalwahl steht vor der Tür, und die Bürger:innen sind aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. In dieser Wahl kämpfen zahlreiche Kandidaten um das Amt des Bürgermeisters und um Sitze in den Gemeinderäten. Der Fokus liegt nun auf den unterschiedlichen Orten rund um Gunzenhausen, die auf eine spannende Wahlzeit zusteuern. NN.de hat die Kandidaten und deren politische Ambitionen zusammengetragen, was einen guten Überblick verschafft.

Ein besonderes Augenmerk werden die Wähler:innen auch auf die Möglichkeit der Briefwahl legen. Mit einem unkomplizierten Verfahren können diejenigen, die am Wahltag nicht persönlich zur Wahl gehen können, ihre Stimmen dennoch abgeben. Wie die Stadt Gunzenhausen auf ihrer Webseite erklärt, können die Beantragung der Briefwahlunterlagen ab sofort online oder über ein Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erfolgen. Dabei ist der 6. März 2026, um 15 Uhr, der letzte Tag, an dem Anträge eingereicht werden können. Wer aufgrund einer plötzlichen Erkrankung kurzfristig einen Wahlschein benötigt, hat bis zum Wahltag, ebenfalls um 15 Uhr, die Möglichkeit dazu.

Briefwahl leicht gemacht

Die Stadt hat alles daran gesetzt, den Prozess so benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten. Ab dem 16. Februar 2026 werden die Briefwahlunterlagen im Rathaus bereitgestellt, und auch der Versand an die Wohnanschriften der Wähler:innen ist möglich. Zudem können die Unterlagen entweder persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. Alles was dazu nötig ist, ist ein QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, der die Antragsstellung sogar via Smartphone oder Tablet ermöglicht.

Ein entscheidender Punkt ist, dass der Wahlbrief bis spätestens Sonntag, den 8. März 2026, um 18:00 Uhr abgegeben oder in den Hausbriefkasten am Marktplatz eingeworfen werden muss. Eure Stimme zählt, und auch bei der Abgabe muss sie wie gesetzlich vorgeschrieben behandelt werden.

Stimmabgabe leicht erklärt

Die Stimmabgabe bei der Kommunalwahl in Bayern folgt festen Regeln. Auf dem Stimmzettel ist vermerkt, wie viele Stimmen die Wähler:innen vergeben dürfen, um sicherzustellen, dass die Wahl gültig bleibt. Gewählt wird in der Regel für einen Bürgermeister mit einer Stimme, während die Anzahl der Stimmen bei Gemeinderatswahlen variiert. Wichtig zu beachten ist: Ein Stimmzettel wird ungültig, wenn Zusätze oder Vermerke angebracht sind oder er leer bleibt. Wer sich rechtzeitig mit den Regelungen auseinandersetzt, kann ohne Probleme zur Wahl gehen. Mehr über die Vorgehensweise hat BR.de zusammengefasst.

Insgesamt sind die Vorzeichen für eine spannende Kommunalwahl gesetzt. Die Bürger:innen dürfen gespannt sein, welche Veränderungen die neuen Mandatsträger mit sich bringen werden und wie sie die Geschicke ihrer Gemeinden gestalten wollen. Zukunftsweisende Entscheidungen stehen an!