In der Nordoberpfalz stehen die Betriebsratswahlen an, die vom 1. März bis 31. Mai stattfinden. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat alle Beschäftigten in Weiden sowie in den Landkreisen Neustadt/WN und Tirschenreuth dazu aufgerufen, einen Betriebsrat zu wählen oder zu gründen. In Weiden sind rund 34.600 Arbeitnehmer in etwa 990 Betrieben wahlberechtigt, und auch im Landkreis Neustadt/WN können rund 38.500 Beschäftigte in etwa 1.380 Betrieben ihre Stimme abgeben. Im Landkreis Tirschenreuth sind es sogar rund 30.800 Arbeitnehmer in etwa 1.110 Betrieben, die über ihre Vertretung abstimmen dürfen.

Rainer Reißfelder von der NGG Oberpfalz hebt hervor, wie wichtig der Betriebsrat als Sprachrohr der Beschäftigten ist. In der Region besteht ein klarer Nachholbedarf bei der Mitbestimmung der Angestellten. Betriebsräte übernehmen nicht nur eine Schlüsselrolle in der Ausbildung und der Sicherung von Arbeitsplätzen, sondern sind auch aktiv in der Urlaubsplanung, der betrieblichen Weiterbildung und im Gesundheitsschutz. Die NGG sieht in der Lebensmittelindustrie der Region eine robuste Ausgangslage und bietet Unterstützung und Beratung für Belegschaften, die einen Betriebsrat gründen oder wählen möchten.

Wahlverfahren und Rechte der Beschäftigten

In Deutschland haben Betriebe mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern das Recht, einen Betriebsrat zu wählen. So kann ein Betriebsrat jederzeit gewählt werden, wenn keiner existiert. In Betrieben, in denen bereits ein Betriebsrat besteht, finden alle vier Jahre regelmäßige Wahlen statt. Die letzte Wahl war 2022 und die nächste wird 2026 stattfinden. Die Amtszeit eines Betriebsrats beträgt vier Jahre, und der Gesetzgeber schützt die Betriebsratswahl, sodass Behinderungen oder unzulässige Einflüsse strafbar sind.

Es gibt verschiedene Wahlverfahren, die je nach Größe und Struktur des Betriebs angewendet werden. In kleinen Betrieben findet eine vereinfachte Wahl statt, die zwei- oder einstufig sein kann, abhängig davon, ob ein Betriebsrat bereits existiert oder nicht. Bei einem nicht bestehenden Betriebsrat wird zunächst ein Wahlvorstand gewählt, der dann die Wählerliste erstellt und die Wahl organisiert. Im Vergleich zum normalen Verfahren sind die Fristen kürzer und die Abläufe schneller. In Betrieben mit bereits bestehendem Betriebsrat wird das einstufige Verfahren gewählt, bei dem der amtierende Betriebsrat den Wahlvorstand bestellt.

Die Rolle des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat das wichtige Mandat, die Interessen aller Arbeitnehmer zu vertreten und Anregungen zu prüfen sowie die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zu überwachen. In Betrieben mit Betriebsrat finden regelmäßige Gespräche zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat statt, um gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden. Bei Uneinigkeit in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten kann die betriebliche Einigungsstelle angerufen werden, die aus Vertretern des Betriebsrats und des Arbeitgebers sowie einem unparteiischen Vorsitzenden besteht.

Die NGG hebt hervor, dass Betriebe mit Tarifvertrag bessere Arbeitsbedingungen bieten können. Ohne Tarifvertrag fehlt den Beschäftigten rechnerisch ein volles Monatsgehalt, und es fällt im Jahr eine Woche Mehrarbeit an. Daher ist die Wahl eines Betriebsrats nicht nur ein Schritt zur Mitbestimmung, sondern auch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die NGG Oberfranken unterstützt ebenfalls die Belegschaften in Tirschenreuth, die aktiv an der Stärkung ihrer Mitbestimmung arbeiten möchten.

Für weitere Informationen zu den Betriebsratswahlen und den Rechten der Beschäftigten können Interessierte die umfassenden Details auf den Websites der NGG und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nachlesen. Mehr Informationen finden Sie unter Oberpfalz Echo, NGG und BMAS.