Fluchtversuch in Geiselhöring: Kraftradfahrer ignoriert Polizei und beschädigt Fahrzeug
Heute ist der 3.06.2026 und in Geiselhöring, genauer gesagt in der Mozartstraße, scheint es ein wenig aufregender zuzugehen als gewohnt. Um 10:59 Uhr wollte ein 46-jähriger Fahrer eines Leichtkraftrades, der ohne angebrachte Kennzeichen unterwegs war, vor einer Polizeistreife der Polizeistation Mallersdorf-Pfaffenberg flüchten. Die Beamten hatten sich sicherlich schon auf eine ganz normale Verkehrskontrolle eingestellt, doch der Fahrer entschied sich, die Anhaltesignale der Polizei einfach zu ignorieren. Ja, das ist nicht gerade die beste Idee!
Stattdessen bog er in eine Nebenstraße ein und versuchte über einen Fahrradweg zu entkommen. Ein gewagter Schachzug, der jedoch nicht lange gut ging. Bei dem Versuch, der Polizei zu entkommen, beschädigte der Fahrer ein Polizeifahrzeug, das ihm den Weg versperrte und auch einen Laternenmast erlegte es. Das Geräusch des Aufpralls ist sicherlich in der ganzen Straße noch nachzuhören. Letztendlich stürzte der Fahrer und wurde widerstandslos festgehalten. Glücklicherweise blieben sowohl er als auch die Polizeibeamten unverletzt. Ein wenig Glück im Unglück, könnte man sagen.
Die Konsequenzen der Flucht
Ein freiwilliger Atemalkoholtest fiel positiv aus, was zur Folge hatte, dass der Fahrer sich einer Blutentnahme unterziehen musste. Die Strafen für solch ein Verhalten sind nicht ohne: Das Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft wegen Gefährdung im Straßenverkehr, Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Der Sachschaden am Polizeifahrzeug beläuft sich auf einen niedrigen vierstelligen Betrag, während das Kleinkraftrad des Fahrers im mittleren dreistelligen Bereich beschädigt wurde.
Es ist wichtig zu wissen, dass Polizeikontrollen nicht nur das Vorzeigen des Führerscheins und der Zulassungsbescheinigung Teil I erfordern, sondern auch das Überprüfen von Warnwesten, Warndreiecken und Verbandskästen. Nervosität bei Autofahrern kann schnell aufkommen, vor allem, wenn man an Alkohol am Steuer denkt oder eine polizeiliche Fahndung im Hinterkopf hat. Wegfahren bei einem Polizeihalt kann zu Strafen führen. Laut Bußgeldkatalog gibt es für das Missachten des Haltgebots ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg – nicht gerade das, was man sich wünscht, wenn man mit dem Verkehr in Berührung kommt.
Ein Blick auf die Gesetze
Interessanterweise gilt bloßes Wegfahren nicht als Flucht. Um als Flucht zu gelten, muss es einen gewaltsamen Widerstand gegen die Polizei geben. Wer allerdings gegen die Anweisungen der Beamten verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 3 S. 1 StVO. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs besagt sogar, dass ein Fahrer, der bei einer Verfolgung einen Unfall verursacht und dabei einen Polizisten verletzt, nicht für die Flucht bestraft werden kann, da die Gewalt nicht direkt gegen den Beamten gerichtet war. Ein recht komplexes Thema, das viele Fragen aufwirft.
Für Verkehrsteilnehmer, die zwischen 15 Uhr und 15:15 Uhr in der Mozartstraße unterwegs waren und möglicherweise gefährdet wurden, gibt es eine wichtige Meldung: Bitte meldet euch bei der Polizei unter der Telefonnummer 09421/868-0.

