Im Mai 2026 steht eine klare Neuausrichtung im Gesundheitswesen an, wenn der Bundestag über ein neues Apothekengesetz abstimmt. Dieses Gesetz soll weitreichende Veränderungen in der Arzneimittelversorgung mit sich bringen, die besonders ältere Menschen mit Mehrfachmedikation betreffen werden. Laut Ad-Hoc-News wird das neue Gesetz am 22. Mai verabschiedet und setzt damit den Rahmen für die Arzneimittelversorgung im kommenden Jahrzehnt.
Ein zentrales Thema in den Änderungen ist die Einführung von Zweigapotheken. Diese dürfen künftig nur von Inhabern einer nahegelegenen Hauptapotheke betrieben werden. Bad news für viele: Die Definition von „entfernt“ bedeutet, dass Standorte, die mehr als sechs Kilometer auseinanderliegen, gelten. Pro Apotheker sind maximal zwei dieser sogenannten Zweigapotheken erlaubt, wobei die Genehmigungen auf zehn Jahre ausgestellt werden und eine Verlängerung möglich ist. Die AOK-Bundesverband hat bereits Bedenken geäußert, da sie die Möglichkeit für Einsparungen in Milliardenhöhe verpasst sieht. Diese könnten sich auf bis zu 2,33 Milliarden Euro jährlich belaufen, so berichtet Ärzteblatt.
Der Einfluss auf Patienten
Besonders betroffen sind die über 75-Jährigen, die im Durchschnitt fünf bis acht verschiedene Medikamente täglich einnehmen. Alarmierend: Bis zu 50 Prozent dieser Verordnungen werden nicht korrekt eingehalten. Um dem entgegenzuwirken, starten die Apotheken spezielle Medikationschecks für Patienten, die fünf oder mehr Dauerverordnungen haben. Diese Gesundheitsinitiative zielt darauf ab, die Sicherheit der Patienten zu erhöhen und unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden.
Außerdem wird die Einführung exklusiver Rabattverträge für Biosimilars auf Juli 2028 verschoben. Dies könnte die bestehende Medikamentenversorgung für viele Patienten in Zukunft komplizierter machen. Die Diskussion um diese Maßnahme zeigt, wie wichtig es ist, mehrere Anbieter von Biosimilars in Deutschland und der EU zu halten, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, so betont der Änderungsantrag des Gesetzgebers.
Der Blick in die Zukunft
Die Politik plant zudem eine umfassende Übergangsphase zur Einführung eines automatischen Austausches in Apotheken. Die Krankenkassen äußern jedoch Unverständnis und warnen vor zusätzlichen Belastungen für Versicherte, Arbeitgeber und Patienten. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, sieht in dem Verbot für exklusive Rabattverträge ein Zugeständnis an die Pharmaindustrie.
Ein weiterer Punkt der Reform betrifft den Fonds für Pharmazeutische Dienstleistungen. Ab dem kommenden Jahr sollen die Mittel dieses Fonds für pauschale Zuschüsse für Apotheken-Notdienste verwendet werden. Das sorgt für zusätzliche Diskussionen unter den Anbietern, da die nicht genutzten Mittel nicht an die Krankenkassen zurückgeführt werden können, was die Versorgung verteuert.
Die bevorstehenden Änderungen im Apothekengesetz zeigen, dass in der deutschen Gesundheitsversorgung viel in Bewegung ist. Es bleibt abzuwarten, wie diese Maßnahmen die Arzneimittelversorgung tatsächlich beeinflussen werden und ob sie die erhofften Entlastungen für die Patienten bringen können.
