In der beschaulichen Stadt Schwabach, genauer gesagt in Rednitzhembach, wurde am Freitag, dem 1. Mai, ein junger Mann zum Protagonisten eines unschönen Kapitels im Straßenverkehr. Um 14:46 Uhr, als die meisten noch mit ihren alltäglichen Besorgungen beschäftigt waren, machte sich ein 20-Jähriger das Geschwindigkeitslimit von 70 km/h gleich mal zum Spaß. Mit einem Tempo von sage und schreibe 169 km/h überholte er gleich zwei Pkw – und das auf der Staatsstraße St 2409. Man fragt sich, ob der Adrenalinrausch oder die vermeintliche Freiheit hinterm Steuer ihn dazu verleitet hat, so rücksichtslos zu fahren.
Die Polizei Roth war schnell zur Stelle und konnte den Raser in einem Rother Ortsteil stoppen. Die Folgen für den Fahranfänger sind jetzt nicht gerade rosig: Ein Bußgeld von 700 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten drohen ihm. Der Führerschein wurde gleich vor Ort beschlagnahmt, natürlich nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Und als ob das nicht genug wäre, wird auch noch ein Verfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Autorennens eingeleitet. Ein wahres Fiasko, das man sich kaum vorstellen kann!
Illegale Autorennen und ihre Folgen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche riskanten Fahrspiele sind nicht ohne. Illegale Autorennen sind in Deutschland klar strafbar. Dabei ist es nicht nur der klassische Wettbewerb mit mehreren Teilnehmern, der unter Strafe steht. Auch Alleinraser, die grob verkehrswidrig und rücksichtslos fahren, machen sich strafbar. Das Gesetz sieht Geld- und sogar Freiheitsstrafen vor. Bei einem unerlaubten Autorennen, wie es der junge Mann in Schwabach möglicherweise veranstaltete, kann die Strafe bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug betragen. Wenn dabei Menschen gefährdet oder verletzt werden, können die Strafen sogar noch drastischer ausfallen.
Ein weiterer Punkt, der oft vergessen wird: Die Polizei kann nicht nur die Führerscheine der Raser einziehen. Auch die Fahrzeuge selbst können beschlagnahmt werden. Ein kleines Detail, das sich als sehr schmerzhaft herausstellen kann, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Unfällen zwar Schäden bei Dritten abdeckt, aber im Nachhinein Regressforderungen bis zu 5000 Euro stellen kann. Wer sich also auf die Straße wagt, sollte die Risiken besser im Hinterkopf behalten.
Zeugen gesucht!
Die Polizei ist jetzt auf der Suche nach weiteren Zeugen des Vorfalls. Insbesondere die Insassen der überholten Fahrzeuge sind gefragt. Wer etwas gesehen hat oder Hinweise geben kann, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer (09171) 97440 zu melden. Es bleibt zu hoffen, dass die Ermittlungen schnell Klarheit bringen und solche gefährlichen Fahrmanöver in Zukunft verhindert werden können.
In einer Zeit, in der Verkehrssicherheit mehr denn je im Fokus steht, sind solche Vorfälle ein alarmierendes Signal. Die Straßen sind kein Ort für Wettkämpfe – und das sollte jeder, der sich hinter das Steuer setzt, verinnerlichen. Manchmal ist es besser, das Gaspedal etwas sanfter zu drücken, als sich in gefährliche Abenteuer zu stürzen.