Heute ist der 2.04.2026 und die Situation rund um die Newcastle-Krankheit in Bayern ist besorgniserregend. In den letzten Wochen wurden insgesamt 15 Fälle des hochansteckenden Virus in verschiedenen Landkreisen nachgewiesen, zuletzt in einem Geflügelbetrieb in Markt Gangkofen im Landkreis Rottal-Inn. Die Ausbreitung der Newcastle Disease, die seit Ende Februar 2026 in Bayern festgestellt wurde, betrifft insbesondere den Landkreis Erding mit 9 Fällen, gefolgt von 4 Fällen im Landkreis Rottal-Inn und einem im Landkreis Mühldorf am Inn. Eine detaillierte Übersicht der Ausbrüche zeigt, dass der erste Fall am 25. Februar 2026 in einem Legehennen-Betrieb im Landkreis Erding bestätigt wurde.

Die zuständigen Behörden haben unverzüglich Schutzmaßnahmen eingeleitet, die eine Tötung der betroffenen Tiere sowie großräumige Sperren umfassen. Bislang mussten rund 340.000 Tiere in Bayern gekeult werden, darunter 120.000 Legehennen und 220.000 Hähnchen. Professorin Christa Kühn vom Friedrich-Löffler-Institut äußerte bereits ihre Besorgnis über die aktuelle Lage, die größer ist als die der Geflügelpest in der letzten Saison. Das Virus, welches vermutlich aus Tschechien oder Polen eingeschleppt wurde, hat dort seit Herbst 2024 hohe Fallzahlen gezeigt.

Übertragungswege und Präventionsmaßnahmen

Die Newcastle-Krankheit wird über Körpersekrete, Kot, Luft sowie indirekt durch Menschen, Fahrzeuge und Futter übertragen. Während Deutschland seit 1996 als Newcastle-Krankheit-frei galt und eine Impfpflicht für Hühner und Puten besteht, sind die aktuellen Ausbrüche eine ernsthafte Bedrohung. Geimpfte Tiere können sich zwar infizieren, scheiden jedoch weniger Virus aus, während Jungtiere in der Aufzuchtphase ungenügend geschützt sind. Die Impfungen erfolgen für Legehennen alle acht Wochen und für Masthähnchen einmalig.

Bei amtlicher Feststellung der Newcastle Disease werden tierseuchenrechtliche Maßnahmen ergriffen, die Biosicherheitsmaßnahmen und Verbringungseinschränkungen umfassen. Restriktionszonen werden um die betroffenen Betriebe festgelegt, einschließlich einer Schutzzone von mindestens 3 km und einer Überwachungszone von mindestens 10 km. Die Biosicherheitsmaßnahmen beinhalten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie strikte Personalhygiene. Tierhalter sind aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen zu achten und bei Auffälligkeiten sofort einen Tierarzt hinzuzuziehen.

Gesundheitsrisiken für Menschen

Obwohl die Newcastle-Krankheit eine geringfügige Zoonose darstellt, sind menschliche Infektionen selten und verlaufen in der Regel mild, meist beschränkt auf Bindehautentzündung. Hygieneregeln sind daher wichtig, um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren. Tote Vögel sollten nicht mit bloßen Händen angefasst werden, und es ist unerlässlich, die Hände gründlich zu waschen, nachdem man mit Geflügel in Kontakt gekommen ist.

Die aktuelle Situation stellt nicht nur eine Herausforderung für die Geflügelhalter dar, sondern wirft auch Fragen zur Lebensmittelsicherheit und zur öffentlichen Gesundheit auf. Verbraucher müssen sich jedoch keine Sorgen machen, da von den aktuellen Ausbrüchen keine Gefahr für sie ausgeht. Ein Verbringungsverbot für betroffene Tiere und Eier wurde bereits erlassen, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Die gesetzliche Impfpflicht bleibt weiterhin in Kraft, um die Geflügelbestände in Bayern zu schützen.

Für weitere Informationen über die Newcastle-Krankheit und die damit verbundenen Maßnahmen, können Sie die offizielle Webseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit besuchen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle Geflügelhalter sich der Risiken bewusst sind und die notwendigen Vorkehrungen treffen, um ihre Bestände zu schützen und die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.