In Mitterskirchen, einem beschaulichen Ort im Landkreis Rottal-Inn, hat ein 62-jähriger Mann ein Schreiben von einem Inkassounternehmen erhalten, das ihn mit einer Forderung von mehreren Tausend Euro konfrontiert. Der Inhalt des Schreibens fordert die Zahlung von 4300 Euro für eine angebliche Teilnahme an der Euromillions-Lotterie, basierend auf einem nicht existierenden Vertragsabschluss für ein Lotto-Abonnement. Da der Mann nie ein solches Abonnement abgeschlossen hat, hat er die Forderung nicht erfüllt. Die Polizeiinspektion Eggenfelden hat bereits Ermittlungen wegen Betrugs aufgenommen.
Diese Art von Betrug ist alles andere als ein Einzelfall. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat vor dieser dreisten Masche gewarnt, die immer wieder in unterschiedlichen Varianten auftaucht. In den letzten Monaten wurden zahlreiche Bürger von ähnlichen Schreiben mit Forderungen konfrontiert, die von Inkassobüros wie „Creditreform“ oder „EOS Inkasso Deutschland GmbH“ stammen. Die angeblichen Lotterien variieren dabei von Eurojackpot über Euromillion-Lotterie bis hin zu erfundenen Namen, die sich jeder Betrüger ausdenken kann.
Wie man Betrugsversuche erkennt
Besonders perfide sind die Methoden, die die Betrüger nutzen, um ihre Opfer zu erpressen. Die Drohung mit Konsequenzen wie Schufa-Meldung, Zwangsvollstreckung und Konto- oder Lohnpfändung soll die Betroffenen unter Druck setzen. Die Verbraucherzentralen warnen zudem vor gefälschten Mahnbescheiden von angeblichen Kanzleien wie „Schmidt und Kollegen“ oder „EU-Collect AG“, die ebenfalls zur Zahlung von mehreren hundert Euro auf ausländische Konten auffordern. Diese Schreiben sind meist mit der Überschrift „Vorgerichtliche Mahnung“ versehen und enthalten oft ein Kündigungsformular mit SEPA-Lastschriftmandat, das nur per Fax oder QR-Code eingereicht werden kann.
Ein weiteres Beispiel ist die Anwaltskanzlei Ospelt, die 790 Euro für einen „Gewinnspiel Dienstleistungsservice“ fordert, wobei die Zahlungen auf ein Konto in Griechenland überwiesen werden sollen. Verbraucher sollten bei derartigen Schreiben besonders vorsichtig sein: Deutsche Gerichte nutzen nur deutsche Bankkonten für Zahlungsaufforderungen, und jede Aufforderung zur Überweisung auf ein ausländisches Konto sollte Alarmglocken läuten lassen.
Was tun bei unseriösen Forderungen?
Die Verbraucherzentralen raten eindringlich dazu, bei Erhalt solcher unseriösen Schreiben nicht zu zahlen und stattdessen eine Strafanzeige zu erstatten. Ein Inkasso-Check der Verbraucherzentrale bietet zudem die Möglichkeit, Forderungen kostenlos zu überprüfen. Wichtige Hinweise zur Erkennung unseriöser Zahlungsaufforderungen sind unter anderem die Aufforderung zur Überweisung auf ausländische Konten sowie die Nutzung von QR-Codes in solchen Schreiben, die besser nicht verwendet werden sollten.
In einer Zeit, in der Betrüger immer raffinierter werden, ist es entscheidend, wachsam zu bleiben und sich nicht einschüchtern zu lassen. Verträge für Lotterien sind ohne schriftliche Bestätigung nicht gültig, und Drohungen mit Mahnbescheid oder Zwangsvollstreckung sind in der Regel unbegründet. Wer sich unsicher ist, sollte nicht zögern, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden und weitere Informationen einzuholen.
Für die Bürger in Bayern und darüber hinaus bleibt es eine wichtige Aufgabe, sich über solche Betrugsmaschen zu informieren und andere zu warnen, um die dunklen Machenschaften der Betrüger zu entlarven und zu stoppen.