Heute ist der 30.06.2026 und die frische Brise hier in Rosenheim bringt nicht nur die ersten Anzeichen des Sommers mit sich, sondern auch spannende Neuigkeiten aus der Welt der Beschläge und Fenstertechnik. Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. hat kürzlich die Richtlinie zur „Befestigung tragender Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-Beschlägen“ (TBDK) überarbeitet. Damit wird die Ausgabe vom 5. Mai 2014 endgültig abgelöst. Die neue Fassung ist nicht nur eine bloße Aktualisierung, sondern berücksichtigt auch aktuelle technische Regelwerke und wertvolle Erfahrungen aus der Praxis. Das ist doch mal ein Schritt in die richtige Richtung!

Besonders spannend ist die Definition der Anforderungen an die Befestigung tragender Beschlagteile, mit einem klaren Fokus auf Scheren- und Ecklager. Ziel ist es, die Dauerfunktionsfähigkeit und die Sicherheit beim Bedienen von Fenstern und Fenstertüren über deren gesamte Nutzungsdauer zu gewährleisten. Das ist wichtig, denn was nützt das schönste Fenster, wenn es nach ein paar Jahren klemmt oder gar nicht mehr richtig funktioniert?

Wichtige Neuerungen und Klarstellungen

Die überarbeitete Richtlinie enthält zahlreiche Klarstellungen und Ergänzungen, die es Herstellern, Systemgebern und Prüfinstituten erleichtern sollen, alles richtig umzusetzen. Verantwortlichkeiten wurden präzisiert – so wissen die Beschlaghersteller und die Produzenten von Fenstern und Fenstertüren nun genau, welche Nachweise in Bezug auf Festigkeit und Befestigung erforderlich sind. Besonders hervorzuheben ist der Schwerpunkt auf Fenster und Fenstertüren mit einem Flügelgewicht von über 150 kg. Hier erwartet die Branche detaillierte Anforderungen an die Dauerfunktionsnachweise, die nach EN 13126-8 erbracht werden müssen. Das klingt nach einer Menge Arbeit, aber auch nach einer enormen Verbesserung.

Darüber hinaus gibt es erweiterte Vorgaben für Prüfverfahren, die unter anderem Zusatzlastprüfungen und Falzhindernisprüfungen umfassen. Es wurde sogar ein Kapitel „Änderungen“ eingeführt, das die wesentlichen Anpassungen gegenüber der Vorgängerversion zusammenfasst. Das ist hilfreich – denn wer mag schon in alten Unterlagen wühlen, wenn man die wichtigsten Infos auf einen Blick haben kann?

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Gemeinsam stark in der Branche

Die Richtlinie gilt für Fenster und Fenstertüren aus verschiedenen Materialien, wie Kunststoff, Holz und Metall. Auch hier wird ein gewisses Maß an Flexibilität gewährt, denn die Anforderungen können sinngemäß auch auf vergleichbare Beschlagsysteme anderer Öffnungsarten angewendet werden. Die Erarbeitung der neuen Fassung fand in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Beschlagindustrie, Systemgebern, Prüfinstituten und Fachverbänden statt – das zeigt, wie wichtig der Austausch in dieser Branche ist!

Die Richtlinie sowie ein ergänzendes FAQ-Dokument stehen für alle Interessierten zum Download auf der Website der Gütegemeinschaft zur Verfügung. Das ist doch ein echter Lichtblick für alle, die im Bereich Fenster und Beschläge tätig sind. So kann jeder Hersteller und Anbieter sicherstellen, dass er auf dem neuesten Stand der Technik ist und die Sicherheit seiner Produkte gewährleisten kann. Und seien wir mal ehrlich – das ist nicht nur für die Hersteller und Prüfinstitute wichtig, sondern auch für uns als Verbraucher, die wir uns auf die Qualität und Langlebigkeit unserer Fenster verlassen wollen.

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