Alkoholisierte Freiheit auf zwei Rädern: Wenn E-Scooter zur Gefahr werden
Heute ist der 16.07.2026 und in Pfaffenhofen an der Ilm, genauer gesagt in der Joseph-Fraunhofer-Straße, hat sich ein Vorfall ereignet, der uns alle zum Nachdenken anregen sollte. Es war gegen 2 Uhr morgens, als eine 47-jährige Frau auf einem Tankstellengelände saß. Sie wirkte, sagen wir mal, nicht ganz frisch und hatte ordentlich Alkohol konsumiert. Die Polizei, die Streife fuhr, erkundigte sich freundlich nach ihrem Befinden. Ein guter Zug, denn man weiß nie, was hinter solchen Kulissen passiert.
Die Dame gab an, sie wolle mit ihrem E-Scooter nach Hause fahren. Nun, das mag auf den ersten Blick nicht ungewöhnlich erscheinen – wer hat nicht schon mal nach einer Feier den E-Scooter bestellt? Doch bei einem Atem-Test kam eine veritable Alkoholisierung von 3,12 Promille heraus. Das ist kein Pappenstiel! Um eine Trunkenheitsfahrt zu verhindern, wurde der E-Scooter sichergestellt. Und als wäre das nicht genug, wurde auch der Rettungsdienst hinzugezogen, um die Frau ins Krankenhaus zu bringen. Man kann sich nur fragen, welche Gedanken ihr durch den Kopf gingen, als sie die Polizei sah. Hätte sie gewusst, dass sie mit einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen musste, wäre sie vielleicht anders heimgefahren – oder auch nicht.
E-Scooter und die Rechtslage
Ein kurzer Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen: E-Scooter gelten in Deutschland als Kraftfahrzeuge. Das bedeutet, die gleichen Promillegrenzen wie für Autos gelten auch hier. Ab 0,5 Promille wird es zur Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille ist man absolut fahruntüchtig. Und das ist nicht nur ein theoretisches Konstrukt, wie ein Fall aus Hamburg zeigt. Dort fuhr ein 21-Jähriger alkoholisiert auf einem E-Scooter und schlingerte über den Bürgersteig. Eine Zeugin alarmierte die Polizei, die eine Blutprobe entnahm – 0,82 Promille. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu 30 Tagessätzen à 60 Euro, was insgesamt 1.800 Euro ausmachte. Ein ganz schöner Batzen Geld, oder?
Das Gericht stellte fest, dass frühere Verurteilungen belastend waren, aber keine andauernde Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen begründeten. Das zeigt, wie differenziert die Rechtsprechung zu E-Scootern im Vergleich zu klassischen Kraftfahrzeugen ist. Interessant ist auch, dass bei einer E-Scooter-Fahrt unter Alkoholeinfluss die Grenzwerte und die tatsächliche Fahruntüchtigkeit entscheidend sind. Ein rechtlicher Graubereich, der vielen nicht bewusst ist.
Die Verantwortung der E-Scooter-Nutzer
Es macht nachdenklich, wie oft man in der Stadt mit einem E-Scooter konfrontiert wird. Die Freiheit, sich schnell und unkompliziert fortzubewegen, ist verlockend, aber die Verantwortung sollte nicht auf der Strecke bleiben. Das Fehlverhalten auf einem E-Scooter lässt keinen Rückschluss auf die Eignung zum Führen eines PKW oder LKW zu. Das ist ein wichtiger Punkt, den die Gesetzgebung ansprechen sollte. Es wäre vielleicht an der Zeit, klare Regeln zu schaffen, die sowohl E-Scooter-Nutzer als auch Autofahrer im Blick haben müssen.
Dennoch, wer denkt, dass eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter ohne Folgen bleibt, irrt sich gewaltig. Auch wenn keine Fahrerlaubnis erforderlich ist, sollte man sich der Konsequenzen bewusst sein. Und wenn es zu einer Kontrolle kommt, ist es ratsam, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Schließlich sind wir alle nur Menschen und machen Fehler, aber es ist wichtig, aus ihnen zu lernen.
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