Am Sonntag, den 8. März 2026, stehen in Passau die Wahlen für den Oberbürgermeister (OB) und den Stadtrat auf dem Programm. Die Wähler sind aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben und damit aktiv an der politischen Gestaltung ihrer Stadt teilzunehmen. Insgesamt wurden 44.000 Stimmzettel für die Stadtratswahl gedruckt, wobei jeder Stimmzettel mit den Maßen 114 x 65 cm Platz für Kandidaten von zehn Listen bietet. Doch wie funktioniert das Wählen in der Praxis? Hier sind einige wichtige Hinweise zur Stimmabgabe.

Bei der Stadtratswahl dürfen die Wähler maximal 44 Stimmen vergeben. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass mehr Stimmen zur Ungültigkeit des Stimmzettels führen. Wähler haben die Möglichkeit, Stimmen wahlvorschlagsübergreifend zu vergeben. Wenn mehrere Wahlvorschläge angekreuzt werden, muss jedoch die Gesamtzahl der Stimmen auf 44 reduziert werden. Der „klare Wählerwille“ muss erkennbar sein: Sowohl durchgestrichene Namen als auch ein gesetztes Kreuz sind erforderlich, um die Stimme gültig zu machen.

Stimmzettel und Wahlverfahren

Die zulässigen Markierungen auf dem Stimmzettel sind vielfältig: Ein Kreuz, ein Haken oder ein Kringel sind erlaubt, solange der Wählerwille klar erkennbar ist. Allerdings führen unzulässige Zusätze, wie beispielsweise ein Smiley, zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Bei der OB-Wahl können bis zu drei Stimmen pro Kandidat vergeben werden, sei es durch Ziffern oder mehrere Kreuze. Ein Kreuz außerhalb des vorgesehenen Kreises neben dem Namen des OB-Kandidaten gilt ebenfalls als gültig.

Die Stimmzettel müssen in ein weißes Kuvert gelegt und dieses verschlossen werden, bevor es in ein rotes Kuvert mit dem unterzeichneten Wahlschein gelegt wird. Fehlende Unterlagen oder falsches Verpacken können dazu führen, dass der Wahlbrief zurückgewiesen wird. Alle Vorfälle während des Wahlprozesses werden im Wahlvorstand protokolliert.

Briefwahl und Fristen

Für die Wahlberechtigten, die nicht persönlich an der Wahl teilnehmen können, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, den 6. März 2026, um 15:00 Uhr. Schriftliche oder elektronische Anträge müssen bis Mittwoch, den 4. März 2026, um 12:00 Uhr eingereicht werden. Persönliche Beantragung und Abholung sind im Alten Rathaus sowie im Dienstleistungszentrum Passavia möglich. Am Freitag, den 6. März 2026, ist die persönliche Antragstellung nur im Alten Rathaus, Zimmer 105 (Wahlamt) von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr möglich.

Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 18:00 Uhr am Wahlsonntag beim Wahlamt im Alten Rathaus vorliegen. Eine Abgabe in den Wahllokalen ist nicht möglich. Da es am Sonntag keine Zustellung durch die Deutsche Post gibt, wird eine rechtzeitige Rücksendung empfohlen. Die städtischen Briefkästen im Alten Rathaus und Neuen Rathaus werden am Sonntag um 18:00 Uhr geleert.

Wählen im Wahllokal

Wer sich entscheidet, im Wahllokal zu wählen, hat am Wahlsonntag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Gelegenheit dazu. Stimmberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können dennoch mit ihrem Personalausweis oder Reisepass wählen. Falls jemand am Wahlsonntag plötzlich erkrankt, besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen in der Wahlzentrale im Alten Rathaus zu stellen.

Die kommunalen Wahlen in Deutschland, wie die in Passau, sind durch das Grundgesetz in Artikel 28, Absatz 1, geregelt. Sie fordern eine Vertretung des Volkes durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen. Diese Wahlen umfassen die Wahlen der parlamentarischen Vertretungen der Gemeinden und Städte sowie die Direktwahlen von (Ober-)Bürgermeistern. Für Unionsbürger mit Wohnsitz in Deutschland besteht das Recht, an diesen Wahlen teilzunehmen. Die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen ist oft niedriger als bei Landtags- oder Bundestagswahlen, was auch an den lokal geprägten Themen liegt.

Für weitere Informationen zur Kommunalwahl in Passau, einschließlich eines interaktiven Probestimmzettels, können interessierte Bürger die Homepage der Stadt besuchen hier. Detaillierte Informationen zur Stimmabgabe und Wahlverfahren sind ebenfalls auf der Website der Passauer Nachrichten zu finden hier.