Am späten Mittwochabend, genau genommen am 26. Oktober 2026, ereignete sich in Buchloe ein Vorfall, der bei so manchem Leser die Augenbrauen hochziehen könnte. Ein 16-jähriger E-Scooter-Fahrer wurde von der Polizei kontrolliert und gab zu, kurz zuvor Cannabis konsumiert zu haben. Da könnte man doch gleich denken: „Na, das ist ja nicht gerade der beste Zeitpunkt für einen kleinen Rausch, oder?“ Der Drogenschnelltest vor Ort bestätigte die Vermutungen der Beamten und die Polizeiinspektion Buchloe ordnete daraufhin eine Blutentnahme an. Immerhin geschah dies im Beisein eines Erziehungsberechtigten – gut, dass die Eltern aufpassen!

Jetzt fragt man sich, was das für den jungen Mann bedeutet. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Das ist schon mal ein dicker Brocken, denn die rechtlichen Konsequenzen für Fahrer von E-Scootern, die unter dem Einfluss von Cannabis stehen, sind alles andere als ohne. Nach der Cannabislegalisierung in Deutschland gibt es immer noch viele Unklarheiten, besonders wenn es um die Teilnahme am Straßenverkehr geht. E-Scooter gelten schließlich rechtlich als Kraftfahrzeuge, und die Straßenverkehrsregeln sind da gnadenlos.

Die rechtlichen Folgen im Detail

Viele wissen es vielleicht nicht, aber für Cannabis gibt es keinen speziellen Promillegrenzwert wie für Alkohol. Das bedeutet, dass schon ab 1 ng/ml THC im Blutserum die Fahrerlaubnis gefährdet sein kann. Und damit nicht genug – der Nachweis von THC kann auch ohne nachgewiesene Fahruntüchtigkeit zu rechtlichen Problemen führen. Wer denkt, dass es nur ein kleines Vergehen ist, der irrt sich gewaltig. Bei einem Nachweis von THC drohen nicht nur Geldstrafen oder Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg und möglicherweise sogar ein Entzug der Fahrerlaubnis. Für den jungen E-Scooter-Fahrer könnte das ein böses Erwachen sein.

Besonders heikel wird es, wenn man bedenkt, dass wiederholte Verstöße die Gefahr einer behördlich festgestellten „generellen Ungeeignetheit“ zum Führen von Fahrzeugen mit sich bringen können. Das könnte im schlimmsten Fall bedeuten, dass der Betroffene für mehrere oder sogar alle Fahrzeugarten ein Fahrverbot erhält. Und mal ehrlich, das möchte doch niemand erleben. Nach Cannabiskonsum gilt die Nutzung sämtlicher Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen als rechtlich riskant. Und da wird es dann noch schlimmer, wenn man in einen Unfall verwickelt wird: Probleme mit Versicherern und Regressforderungen sind dann vorprogrammiert.

Grenzwerte und Konsequenzen

Eine interessante Neuerung gibt es seit der Reform des Konsumcannabisgesetzes: Der THC-Grenzwert im Straßenverkehr wurde auf 3,5 ng/ml im Blutserum festgelegt. Diese Regelung trat am 22. August 2024 in Kraft und sorgt für noch mehr Verwirrung. Bei einem ersten Verstoß drohen erst einmal 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Und sollte es zu weiteren Verstößen kommen, wird es richtig teuer. Das alles gilt jedoch nicht für Fahranfänger unter 21 Jahren oder in der zweijährigen Probezeit. Hier wird schon eine relevante THC-Konzentration unterhalb des Grenzwertes als Ordnungswidrigkeit angesehen.

Doch nicht nur Bußgelder und Punkte sind die einzigen Sorgen. Wer bereits beim Fahren unter THC-Einfluss auffällt, muss mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Das kann zu einem echten Albtraum werden, besonders wenn man bedenkt, dass auch der Nachweis von Fahrunsicherheit, etwa durch riskante Fahrmanöver oder Unfälle, als Straftat verfolgt werden kann. Dann drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Das ist ja fast schon wie im Film – nur dass es hier um das reale Leben geht.

Ein Blick in die Zukunft

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar: Der Konsum von Cannabis ist zwar legalisiert, die Anforderungen an die Fahrtüchtigkeit und die Folgen von Fahren unter Cannabiseinfluss bleiben jedoch bestehen. Das sollte man sich immer wieder ins Gedächtnis rufen, besonders als junger Mensch. Ein einzelner Joint kann schnell zu Werten von 20 bis über 100 ng/ml THC im Blutserum führen. Und bei Gelegenheitskonsumierenden sinkt der Wert meist nach drei bis sechs Stunden unter 3,5 ng/ml. Aber wer möchte schon das Risiko eingehen, gleich nach dem Feiern auf dem E-Scooter zu sitzen?

So bleibt nur zu hoffen, dass der 16-jährige aus Buchloe sein Verhalten überdenkt und die richtigen Schlüsse zieht. Vielleicht ist es besser, nach einem Cannabiskonsum auf E-Scooter, Fahrräder und Roller zu verzichten und die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Immerhin gibt es genügend Alternativen, um sicher von A nach B zu kommen, ohne den eigenen Kopf und die Fahrerlaubnis zu riskieren.