In Hersbruck stehen ab Mitte Juni mehrere kleinere Straßensanierungsarbeiten an, die bis Ende September geplant sind. Das Bauamt hat diese Maßnahmen bereits angekündigt und legt dabei den Fokus auf die Sanierung der Gehwege, um den Fußgängern sicherere Passagen zu bieten. So wird unter anderem ein 160 Meter langes Teilstück der Sebastian-Fackelmann-Straße saniert, wie die Nürnberger Nachrichten berichten.

Besonders wichtig ist die Gestaltung der Gehwege. In der Margaretenstraße werden die Gehsteine vor den Hausnummern 14a bis 20 instand gesetzt. Zudem plant man, ein Rasenstück in der Amberger Straße vor den Hausnummern 129 und 135 in einen Gehweg umzuwandeln. Dies geschah auf Antrag einer Anwohnerin, die sich für diesen Schritt stark gemacht hat, wie n-land.de hervorhebt.

Details zu den Arbeiten

Doch nicht nur neue Gehwege stehen auf der Liste. So wird im Höhenweg die kleine Stichstraße zu den Hausnummern 24 a und b über rund 90 Meter befestigt. Auch die südliche Stichstraße am Hans-Sachs-Ring erhält einen frischen Anstrich mit einer neuen Asphaltschicht. Ein weiteres Projekt umfasst die Erneuerung des Durchlasses des „Großen Augrabens“ im Weiherweg, der bislang mit zwei Stahlplatten gesichert war. Außerdem wird im Neubaugebiet „Hirtenbühl Nord“ die Tannenstraße mit einer Asphalt-Feinschicht versehen.

Um den Ausbau zeitgemäß zu gestalten, werden zudem zwei Stadtbus-Haltestellen barrierefrei umgebaut. Die Haltestelle „Rosengasse“ an der Einmündung zur Leutenbachstraße sowie die Haltestelle „Altes Stellwerk“ in der Sandgasse erhalten den sogenannten „Kasseler Bord“, was die Zugänglichkeit für alle Bürger verbessern soll. Die zuständigen Baufirmen bemühen sich darum, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, dennoch sind kurze Sperrungen und Umleitungen nicht auszuschließen.

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Rechte der Anlieger

Eine weniger erfreuliche Nachricht für die Anlieger: Grundsätzlich haben sie keinen Anspruch auf Entschädigung, auch nicht wenn ihre Gewerbe durch die Baumaßnahmen beeinträchtigt werden. Ein Anspruch könnte nur bestehen, wenn die Beeinträchtigungen als rechtswidrig oder unverhältnismäßig betrachtet werden oder wenn ein sogenanntes Sonderopfer vorliegt, das beispielsweise durch lange, intensive Arbeiten entsteht. In diesem Fall müsste im Einzelfall von einem Gericht entschieden werden, wie dies bei bussgeldkatalog.org erläutert wird.

Für Gewerbetreibende bedeutet dies, dass sie die Bauarbeiten in ihrer Nähe hinnehmen müssen, solange diese der Allgemeinheit zugutekommen. Ein Verlust des Standortvorteils allein, etwa durch eine Umleitung, führt in der Regel nicht zu einem Anspruch auf Entschädigung – dennoch bleibt abzuwarten, wie sich die Verkehrssituation während der Sanierungsarbeiten entwickeln wird. Unternehmen könnten unter Umständen mit Umsatzeinbußen rechnen, insbesondere wenn der Zugang zu ihren Geschäften eingeschränkt wird.

Ab Mitte Juni heißt es also in Hersbruck „Ran an die Arbeit“ – die Vorbereitungen für eine bessere Infrastruktur sind in vollem Gange. Und wie es scheint, wird auch das Engagement der Bürger, wie im Fall der Amberger Straße, nicht nur gehört, sondern aktiv umgesetzt.

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