In wenigen Tagen, am 7. Mai 2026, wird der Film „Nürnberg“ in den Kinos starten. Der Streifen, unter der Regie von James Vanderbilt, erzählt die packende Geschichte des Psychiaters Douglas M. Kelley, gespielt von Rami Malek, und seinem psychologischen Duell mit dem berüchtigten Hermann Göring, verkörpert von Russell Crowe. Die Handlung beleuchtet die Geschehnisse während des Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses, der 1945 in einem zerbombten Nürnberg stattfand. Kelley, der die Angeklagten betreute, entwickelt ein Vertrauensverhältnis zu Göring, das jedoch zerbricht, als er die wahre Dimension von Görings Verstrickung in den Holocaust erkennt. US-Chef-Ankläger Robert Jackson bittet Kelley um Hilfe, um Göring zu überführen.

Der Film, der mit einer Laufzeit von 148 Minuten eine Altersempfehlung ab zwölf Jahren hat, hat bereits vor seinem Kinostart für Diskussionen gesorgt. [NDR] berichtet, dass der Film den Nürnberger Prozess vereinfacht darstellt und den Eindruck vermittelt, die Alliierten hätten die Angeklagten lediglich durch Kelleys Aufzeichnungen überführt. Kritische Stimmen äußern, dass dies der Komplexität der historischen Ereignisse nicht gerecht wird. Zudem wird die verkürzte Darstellung von Görings Kreuzverhör als problematisch angesehen. Der Einsatz historischer Aufnahmen aus Konzentrationslagern in dem Film führt ebenfalls zu kontroversen Bewertungen, da viele dies als unangemessen empfinden.

Ein Blick auf den Nürnberger Prozess

Der Nürnberger Prozess war ein entscheidender Moment in der Nachkriegszeit. Nachdem sich die Alliierten während des Krieges auf die Bestrafung der NS-Führungspersonen geeinigt hatten, wurde im Oktober 1941 von Winston Churchill und Franklin D. Roosevelt erklärt, dass die Ahndung von Nazi-Verbrechen ein Hauptkriegsziel sei. Bereits in der Moskauer Erklärung von 1943 vereinbarten die Alliierten, Kriegsverbrecher in den Ländern zu verurteilen, in denen sie ihre Verbrechen begangen hatten. Komplexe Meinungsverschiedenheiten über die Verantwortlichkeit für bestimmte Taten begleiteten die Debatten über die Vorgehensweise zur Ahndung der Verbrechen. Wikipedia fasst zusammen, dass unterschiedliche Interessen und Herangehensweisen der Alliierten den Prozess prägten.

Die Gründung des Internationalen Militärgerichtshofs war das Ergebnis unzähliger Diskussionen und strategischer Überlegungen, die bis zu den Konferenzen von San Francisco und Montréal zurückreichen. Das Londoner Viermächteabkommen von 1945 bildete schließlich die Rechtsgrundlage für die Strafverfolgung der Hauptkriegsverbrecher. Damit wurde ein bedeutender Schritt zur rechtlichen Aufarbeitung der Kriegsverbrechen getan. Doch die Umsetzung war von politischem Geplänkel und ideologischen Differenzen geprägt.

Fazit: Film oder Geschichtsdokument?

Die Frage, die sich in der Diskussion um „Nürnberg“ auftut, ist, inwieweit der Film als historische Aufarbeitung ernst genommen werden kann. Kritiker warnen davor, dass durch die vereinfachte Darstellung und die Effekthascherei wichtige sachliche und moralische Auseinandersetzungen verfehlt werden. Historische Filme sollten nicht nur unterhalten, sondern auch zur Reflexion anregen und die Tragik der Geschichte vermitteln. Der Nürnberger Prozess steht als ein Lehrstück der menschlichen Geschichte, und es bleibt zu hoffen, dass der Film dieser Verantwortung gerecht wird.