In der schönen Stadt Nürnberg gibt es einen Streit, der die Gemüter erhitzt: der Leerstand von Wohnungen. Während einige fordern, dass alle Häuser genutzt werden müssen, sehen andere Leerstand als notwendig an, um neuen Bürgern den Umzug zu erleichtern. Dieses Thema wird am 13. Mai 2026 in einem Experten-Streitgespräch beleuchtet, bei dem namhafte Teilnehmer wie Gunther Geiler, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes in Nürnberg, und Gerhard Frieser, Vorsitzender von Haus und Grund Nürnberg, ihre Standpunkte darlegen werden. Moderiert wird die Veranstaltung von Chefredakteur Michael Husarek und die Aufzeichnung wird im Podcast „Bratwurst mit Chilli“ veröffentlicht.

Ein zentrales Element in dieser Debatte ist die seit 2019 geltende Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS), die vorschreibt, dass die Nutzung von Wohnungen nur mit einer Genehmigung zu anderen Zwecken als Wohnen erlaubt ist. Ziel dieser Regelung ist es, gewerbliche Nutzungen und Leerstand zu verhindern. Doch auch auf rechtlicher Ebene gibt es interessante Entwicklungen: So hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Fall entschieden, dass Eigentümer einer Wohnung diese nicht ohne Genehmigung leer stehen lassen dürfen. In diesem Fall musste die Antragstellerin ihre leerstehende Wohnung wieder bewohnbar machen, da sie nicht nachweisen konnte, dass sie unbewohnbar war.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen

Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Leerstand sind in Deutschland klar geregelt. Nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) muss das Bezirksamt anordnen, dass leerstehende Wohnungen wieder Wohnzwecken zugeführt werden. Ein Beispiel zeigt, wie ernst die Thematik genommen wird: Das Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde einer Eigentümerin zurück, die argumentiert hatte, dass ihre Verkaufsabsicht ein schützenswertes Interesse darstellt. Das Gericht stellte klar, dass die geltenden Regelungen des ZwVbG keine Ausnahmen für Leerstand zulassen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar und die Kosten der Beschwerde trägt die Antragstellerin, was sie in eine schwierige Lage bringt.

Die Diskussion um den Leerstand in Nürnberg wirft also nicht nur städtebauliche, sondern auch rechtliche Fragen auf. Leser sind eingeladen, bis zum 7. Mai 2026 ihre Fragen zu diesem Thema einzureichen. Kontaktmöglichkeiten für Fragen bestehen sowohl per Post an die Nürnberger Nachrichten/Nürnberger Zeitung, Lokalredaktion, Kressengartenstraße 4, 90402 Nürnberg, als auch per E-Mail an redaktion-nuernberg@vnp.de.

Ein Blick in die Zukunft

Die bevorstehende Diskussion über den Leerstand in Nürnberg bietet die Möglichkeit, verschiedene Perspektiven zu hören und die Herausforderungen, die mit dieser Thematik verbunden sind, besser zu verstehen. Es bleibt abzuwarten, wie die Stadt auf die anstehenden Fragen und Bedenken der Bürger reagieren wird. Während einige darauf drängen, dass alle Wohnungen bewohnt werden, betonen andere, dass Leerstand auch Chancen für eine flexible Wohnraumnutzung bietet. Die Antworten auf diese Fragen werden nicht nur die städtische Entwicklung prägen, sondern auch das Leben der Bürger in Nürnberg nachhaltig beeinflussen.