In Neuburg-Schrobenhausen sorgt ein Vorfall, der sich in der Nacht zu Dienstag am Zeller Weiher ereignete, für Aufregung. Ein 38-jähriger Quadfahrer wird beschuldigt, absichtlich einen 43-jährigen Radfahrer überfahren zu haben. Die beiden Männer, die sich bereits kannten, waren in einem unklaren Konflikt verwickelt. Der Radfahrer befand sich auf dem Heimweg, nachdem er einen geselligen Abend am See verbracht hatte. Der Quadfahrer näherte sich ihm von hinten, streifte ihn und ließ ihn zu Boden fallen, bevor er mit seinem Schutzhelm mehrfach auf ihn einschlug und schließlich gezielt über ihn fuhr.

Die Hilferufe des Radfahrers alarmierten seine Begleiter, und der Quadfahrer ergriff die Flucht. Eine Zeugin versuchte, ihn mit ihrem Auto zu verfolgen, verlor jedoch in einer Kurve die Kontrolle und landete im Weiher. Der Radfahrer erlitt mittelschwere Verletzungen und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Die Polizei in Ingolstadt leitete sofort Ermittlungen wegen versuchter Tötung gegen den Quadfahrer ein.

Gerichtsverfahren und Vorwürfe

Im aktuellen Gerichtsverfahren, das sich mit diesem Vorfall beschäftigt, hat die Staatsanwaltschaft die Anklage wegen versuchten Totschlags fallen gelassen. Stattdessen fordert Staatsanwalt Jochen Metz eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung und des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der Angeklagte, der teilweise geständig ist, behauptet jedoch, dass die Verletzungen des Geschädigten relativ gering seien. Verteidiger Sascha Kolb plädiert für eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und argumentiert, dass das Überrollen mit dem Quad nur einmal geschehen sei und das Fahrzeug nicht als „unbeherrschbares Gefahrmittel“ eingesetzt wurde.

Kolb führt zudem an, dass der Angeklagte sich in einem „Ausnahmezustand“ befunden habe, da er mit dem Zustand des Wohnmobils, das er dem Geschädigten überlassen hatte, unzufrieden war. Eifersucht wird als Motiv für das Verhalten des Geschädigten ins Spiel gebracht, da dieser eine Affäre mit der Verlobten des Angeklagten gehabt haben soll. Während des Prozesses erinnerte sich der Geschädigte nur vage an die Ereignisse, was die Situation zusätzlich kompliziert.

Unschuldsvermutung und Ausblick

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung für den Angeklagten, der zudem nicht vorbestraft ist. Das Urteil wird am Freitag, den 24. April, vom Vorsitzenden Richter Gerhard Reicherl verkündet. In diesem Fall stehen nicht nur die rechtlichen, sondern auch die menschlichen Aspekte im Vordergrund, da eine „Vorbeziehung“ zwischen den beiden Männern besteht und die Motivlage weiterhin unklar bleibt. Die Öffentlichkeit wartet gespannt auf das Urteil, das möglicherweise weitreichende Folgen für alle Beteiligten haben könnte.