Heute ist der 8.05.2026, und in Mühldorf am Inn gibt es Neuigkeiten, die vor allem die Geflügelhalter unter uns betreffen. Die Newcastle-Krankheit ist zurück – ja, genau, das ist diese gefürchtete Tierseuche, die für unsere gefiederten Freunde alles andere als gut ist. Ab Samstag, dem 9. Mai, treten neue Grenzen der Überwachungszone in Kraft, und die Auflagen werden für viele betroffen sein. Wer jetzt denkt, das gehe einen nichts an, sollte genauer hinsehen.
Besonders in der Gemeinde Niedertaufkirchen werden Teile der bisherigen Überwachungszone aufgehoben. Das klingt vielleicht gut, aber die Überwachungszone bleibt in Teilen der Stadt Neumarkt-Sankt Veit, der Gemeinde Niedertaufkirchen, dem gesamten bebauten Gebiet von Egglkofen und unbebauten Flächen in Schönberg bestehen. Und das ist nicht alles: Im Norden des Landkreises bleibt die Überwachungszone aufgrund der Ausbrüche im benachbarten Landkreis Rottal-Inn bestehen. Ein bisschen wie ein Schatten, der nicht weichen will.
Die Aufstallpflicht bleibt bestehen
Für alle Geflügelhalter, die innerhalb der Überwachungszone leben, gilt weiterhin die Aufstallpflicht. Das bedeutet, dass die Tiere nicht einfach umherlaufen dürfen. Wer seine Tierhaltung noch nicht dem Veterinäramt angezeigt hat, sollte das schleunigst nachholen. Es gibt ein Meldeformular auf der Internetseite des Landratsamts – und das sollte man wirklich nicht auf die lange Bank schieben!
Das Landratsamt wird die genauen Regelungen und Abgrenzungen durch eine Allgemeinverfügung festlegen, die im Amtsblatt Nr. 25 vom 08.05.2026 veröffentlicht wird. Und die tritt am 9. Mai um 0 Uhr in Kraft. Fragen zu den Schutzmaßnahmen? Einfach eine E-Mail an das Veterinäramt (vetamt@lra-mue.de) schicken – die sind da, um zu helfen.
Was steckt hinter der Newcastle-Krankheit?
Die Newcastle-Krankheit, oder auch Newcastle Disease (ND) genannt, ist eine Tierseuche, die nur für Geflügel relevant ist und für Menschen nicht gefährlich ist. Der erste Fall seit langem wurde am 25. Februar 2026 im Landkreis Erding bei einem Legehennen-Betrieb bestätigt. Ein bisschen wie der ungebetene Gast, der auf einer Feier auftaucht und die Stimmung trübt. Seither gab es einige weitere Ausbrüche in Bayern, unter anderem auch in unserem Landkreis Mühldorf am Inn.
Die Biosicherheitsmaßnahmen sind wichtig, um die Verbreitung der Krankheit zu verhindern. Dazu gehören Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie Personalhygiene. Im Falle eines Ausbruchs müssen betroffene Vögel getötet werden, und es werden Sperrzonen mit besonderen Schutzmaßnahmen eingerichtet. Aber keine Sorge, das Virus ist nur für unsere gefiederten Freunde gefährlich, und Menschen können in der Regel nur eine mild verlaufende Bindehautentzündung davontragen, wenn überhaupt.
Impfpflicht und Hygieneregeln
Für Hühner und Puten gibt es sogar eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit – und auch andere Vogelarten können infiziert werden. Das ist wichtig, denn wer will schon, dass seine Lieblinge krank werden? Und ganz ehrlich: Hygiene ist das A und O. Tote Vögel sollte man niemals mit bloßen Händen anfassen, und nach Kontakt mit Tieren ist gründliches Händewaschen ein Muss.
Wenn du also im Landkreis Mühldorf am Inn Geflügel hältst, sei auf der Hut und halte dich an die neuen Regelungen. Denn wenn die Geflügelhaltung nicht richtig gemeldet ist, kann das unangenehme Folgen haben. Es ist wirklich wichtig, aufmerksam zu sein und bei Auffälligkeiten im Geflügel einen Tierarzt hinzuzuziehen. So bleibt der Hof gesund und die Hühner happy.