Im Landkreis Mühldorf am Inn tobt ein potenzieller Gesundheitsnotstand für Geflügelhalter. In einem Masthähnchenbetrieb in Neumarkt-Sankt Veit besteht der Verdacht auf einen Ausbruch der Newcastle-Krankheit. Aktuellen Berichten von sueddeutsche.de zufolge wurde der Betrieb am Montag sofort gesperrt, und nun wartet man auf die amtliche Bestätigung durch Laborproben. Dabei handelt es sich um eine gefährliche Viruserkrankung, die große Bestände von Hühnern und Puten in Gefahr bringt.

Aufgrund des Verdachts hat das Veterinäramt die tierschutzgerechte Tötung des gesamten Geflügelbestandes angeordnet. Ein umfassendes Precautionary-System wurde aktiviert, mit einer Schutzzone von mindestens drei Kilometern um den betroffenen Betrieb sowie einer Überwachungszone von nicht weniger als zehn Kilometern, die sogar in Teile der Landkreise Altötting, Landshut und Rottal-Inn reicht. Die Maßnahmen sind unumgänglich, da das Virus hoch ansteckend ist und eine schnelle Verbreitung in empfänglichen Populationen bewirken kann.

Übertragung und Gefahren

Das Newcastle-Disease-Virus (NDV), ein Subtyp des aviären Paramyxovirus (APMV-1), wird laut lgl.bayern.de über Kot, Körpersekrete und Atemluft infizierter Tiere ausgeschieden. Es kann auch indirekt übertragen werden, etwa durch Mist, Fahrzeuge, Futter, Transportkisten oder Personen. Eine besondere Sicherheitsvorkehrung ist außerhalb der Schutzarea momentan nicht erforderlich, dennoch sind Geflügelhalter angehalten, ihre Tierhaltung dem Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen.

Die Symptome der Newcastle-Krankheit können sich verschieden ausprägen und reichen von milden, subklinischen Fällen bis hin zu schweren und tödlichen Erkrankungen. Leider können Rückgang der Legeleistung, hohes Fieber und Atemnot zu einem massiven Verlust in den Beständen führen. Auffällig ist, dass vor wenigen Tagen bereits rund 100.000 Legehennen im angrenzenden Landkreis Erding aufgrund dieser bedrohlichen Krankheit getötet wurden.

Gesetzliche Regelungen und Impfungen

In Deutschland ist die Newcastle-Krankheit als Seuche der Kategorie A klassifiziert, was eine Anzeigepflicht für Geflügel bedeutet. Die Maßnahmen sind klar in der Geflügelpestverordnung sowie in der EU-Verordnung (VO (EU) 2016/429) geregelt. Impfungen sind für Hühner und Puten, auch in Hobbyhaltungen, gesetzlich vorgeschrieben. Laut der Wikipedia wurde die Newcastle-Krankheit erstmals 1927 nachgewiesen und gilt als weltweit verbreitet; vor allem Tauben sind in Deutschland häufig betroffen.

Auch wenn Menschen in der Regel nicht von der Newcastle-Krankheit betroffen sind, können in Einzelfällen Bindehautentzündungen auftreten. Daher ist es von höchster Wichtigkeit, dass alle Beteiligten wachsam bleiben und die Vorgaben der Gesundheitsbehörden befolgen.

Die aktuelle Situation im Landkreis Mühldorf zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, die Gesundheit von Tieren ernst zu nehmen und rechtzeitig zu reagieren. Nur durch ein intensives Monitoring und die Einhaltung der Schutzmaßnahmen kann verhindert werden, dass sich die Krankheit weiter verbreitet.