Lichtblick für Geflügelhalter: Teilweise Aufhebung der Überwachungszone in Mühldorf am Inn
In Mühldorf am Inn gibt’s Neuigkeiten, die für viele Geflügelhalter wichtig sind! Ab Sonntag, dem 14. Juni 2026, um Mitternacht, fällt ein Teil der Überwachungszone, die aufgrund der Newcastle-Krankheit eingerichtet wurde, weg. Das klingt schon mal nach einer Erleichterung für viele, oder? Vielleicht wird der eine oder andere jetzt wieder etwas entspannter durchatmen können. Die neuen Regelungen sind in einer Allgemeinverfügung festgehalten, die im Amtsblatt Nr. 35 vom 12. Juni 2026 veröffentlicht wurde. Ein kleiner Lichtblick inmitten der vielen Vorschriften!
Doch nicht alles ist rosig. Der verbleibende Teil der Überwachungszone umfasst die Gemeinde Oberbergkirchen und Teile der Gemeinden Schönberg, Lohkirchen, Zangberg, Ampfing, Heldenstein, Rattenkirchen und Obertaufkirchen sowie die Gemeinden Schwindegg und Buchbach. In diesem Bereich bleibt die Aufstallpflicht für Geflügel weiterhin bestehen. Ein bisschen wie ein ungebetener Gast, der einfach nicht gehen will. Die Allgemeinverfügung bietet zudem Informationen zum aktuellen Stand und zur genauen Abgrenzung der Überwachungszone sowie zu den einzuhaltenden Maßnahmen.
Was gilt sonst noch?
Die Überwachungszone erstreckt sich auch in die Landkreise Erding und Landshut, wo ebenfalls eigene Allgemeinverfügungen veröffentlicht wurden. Wenn du im Landkreis Geflügel hältst und deine Tierhaltung noch nicht dem Veterinäramt angezeigt hast, solltest du das aber besser schnell nachholen! Ein Meldeformular kannst du ganz bequem auf der Internetseite des Landratsamtes herunterladen. Und hey, wenn du Fragen zu den Schutzmaßnahmen hast, zögere nicht, das Veterinäramt per E-Mail zu kontaktieren. Die sind da, um zu helfen!
Aber was ist die Newcastle-Krankheit überhaupt? Die ist hoch ansteckend und kann für Geflügel tödlich enden. Im Jahr 2025 wurden in ganz Deutschland 32 Fälle gemeldet, darunter 26 bei Wildvögeln und 11 bei gehaltenen Vögeln. Im laufenden Jahr 2026 sind bereits 18 Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln festgestellt worden – und das betrifft auch große Bestände. Ein wenig beunruhigend, denn auch wenn die Produkte wie Eier oder Geflügelfleisch für Verbraucher keine Gefahr darstellen, ist das für die Halter ein echtes Problem. Wer denkt, das betrifft nur die großen Betriebe, irrt sich. In der Berliner Überwachungszone etwa sind nur kleinere private Geflügelhaltungen mit weniger als 20 Tieren betroffen!
Aufmerksame Halter sind gefragt!
Es gibt auch eine Impfpflicht für Hühner und Puten, die selbst in Hobbyhaltungen gilt. Schließlich will niemand, dass die Krankheit sich weiter ausbreitet! Wenn du also Geflügel hältst, solltest du deinen Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls auffrischen. Das gilt auch für alle nicht registrierten Geflügelhaltungen – die müssen sofort nachgemeldet werden. Und ja, auch ungewöhnlich krankes oder totes Geflügel ist zu melden. Das alles klingt nach viel Aufregung, aber es ist wichtig, um die Gesundheit der Tiere und letztlich auch die der Menschen zu schützen.
Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern findest du auf der Webseite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Dort gibt’s alles, was du wissen musst. Schaut doch mal vorbei und bleibt auf dem Laufenden! In diesen Zeiten ist gut informiert zu sein, eine der besten Strategien, die wir haben. Und wer weiß – vielleicht bleibt uns die Newcastle-Krankheit bald nicht mehr so nah auf den Fersen. Bleibt gesund und passt auf eure Tiere auf!
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