Heute ist der 9.06.2026 und ich sitze hier in Miltenberg und kann es kaum fassen, wie oft ich in letzter Zeit von dem Thema gehört habe: Brennholz! Aber nicht irgendein Brennholz, sondern das, was wir auf keinen Fall verbrennen sollten. Das Landratsamt hat die Ohren gespitzt und warnt eindringlich vor dem Verkauf von behandeltem Holz als Brennholz, was tatsächlich eine ziemlich große Gefahr für unsere Gesundheit und die Umwelt darstellt.

Immer wieder erreichen die Verwaltungsmenschen Meldungen über das Verbrennen von Altholz – und zwar nicht nur in den heimischen Öfen, sondern auch munter in der Natur. Irgendwie absurd, oder? Nur unbehandeltes Holz darf zum Heizen verwendet werden, und das ist keine Laune, sondern eine gesetzliche Vorschrift. Behandeltes Holz, das ist alles vom lackierten Möbelstück bis hin zu imprägnierten Pfählen, darf nicht auf die Flamme! Dazu zählen auch Spanplatten und andere verleimte Holzwerkstoffe, die uns beim Verbrennen mit gesundheitsschädlichen Stoffen wie Dioxinen, Furane und Schwermetallen belohnen. Also, Finger weg!

Gesundheitsrisiken und Umweltgefahren

Die Gefahren sind nicht zu unterschätzen. Beim Verbrennen von behandeltem Holz werden üble Schadstoffe freigesetzt, die nicht nur in der Luft hängen bleiben, sondern sich auch in Böden und Gewässern anlagern können. Das ist nicht nur ein Problem für uns Menschen, sondern auch für Tiere. Einige dieser Substanzen sind so gefährlich, dass sie unsere Atemwege angreifen können und sogar das Nervensystem belasten. Das will doch niemand, oder?

Das Landratsamt hat klare Regeln aufgestellt: Nur trockenes, unbehandeltes Holz ist erlaubt – das heißt Scheitholz aus naturbelassenen Ästen und Stämmen, sowie naturbelassene Hobel- oder Sägespäne ohne zusätzliche Bindemittel. Alles andere ist ein No-Go. Und falls du noch behandelte Holzabfälle hast, die du loswerden willst, gibt es die Möglichkeit, sie an kommunale Wertstoffhöfe oder zugelassene Entsorgungsfachbetriebe abzugeben. Die Gebühren dafür kannst du auf der Website des Landkreises einsehen oder einfach mal anrufen.

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Was du besser nicht ins Feuer wirfst

Wusstest du, dass das Verschenken von behandeltem Holz als Brennholz ebenfalls unzulässig ist? Ja, auch das kann Konsequenzen haben! Und wenn du denkst, dass das Verbrennen von Spanplatten oder alten Möbeln eine gute Idee ist, dann lass dir gesagt sein: Das ist es nicht. Es gibt zahlreiche Materialien, die definitiv nicht in die Flamme gehören – angefangen bei Sperrholz und Faserplatten bis hin zu tragenden Konstruktionshölzern. Viele Holzschutzmittel sind geruchs- und geschmacklos und das macht es nicht einfacher, das richtige Holz zu erkennen. Einmal ganz ehrlich: Wer möchte schon beim gemütlichen Heizen an die Gesundheit denken müssen?

Wenn du dir also nicht sicher bist, ob dein Holz geeignet ist, dann schau lieber zweimal hin. Und denk daran, dass es eine Ordnungswidrigkeit darstellt, behandeltes Holz zu verbrennen. Die Strafen können sich bis zu 100.000 Euro belaufen! Das ist eine ganz schöne Stange Geld, nur weil man nicht aufpasst.

Insgesamt müssen wir uns unserer Verantwortung bewusst sein. Denke daran, dass wir nicht nur für uns selbst, sondern auch für die nächsten Generationen sorgen müssen. Eine saubere Luft und eine gesunde Umwelt sind kein Luxus, sondern ein Grundrecht. Also, beim nächsten Holzverkauf: Augen auf und das richtige Holz wählen!

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