Miesbachs neue Spielplatzsatzung: Ein großer Schritt für kleine Abenteurer
Heute ist der 12.06.2026 und in Miesbach gibt es aufregende Neuigkeiten für alle, die die Zukunft der Spielplätze im Blick haben! In einer letzten Sitzung hat der Stadtrat eine neue Satzung verabschiedet, die den Bau von Kinderspielplätzen bei Wohnbauprojekten sichern soll. Das ist nicht nur eine kleine Veränderung, sondern eine richtige Neuerung, die durch die Änderungen in der bayerischen Bauordnung, die im Januar 2025 beschlossen wurden, notwendig wurde. Die Stadt setzt damit ein Zeichen für die kleinen Abenteurer und ihre Familien.
Bislang war es Pflicht, bei Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen einen Spielplatz zu errichten. Doch die neuen Regelungen, die ab Oktober 2025 in Kraft treten, fordern nun einen Spielplatz erst ab sechs Wohnungen. Das klingt, als ob man sich erst mal Gedanken über größere Wohnprojekte machen möchte. Und das geht so: Für jeden 25 Quadratmeter Wohnfläche müssen 1,5 Quadratmeter Spielplatzfläche nachgewiesen werden, allerdings mindestens 40 Quadratmeter. Damit sollen die neuen Spielplätze nicht nur sicher, sondern auch kinderfreundlich gestaltet werden. Verkehrssicherheit, Lärm- und Sichtschutz – all das muss stimmen, damit die Kleinen unbeschwert spielen können.
Neue Spielregeln für die Stadt
Die Spielplätze sind nicht nur für die Kleinsten gedacht. Sie sollen für Kinder bis 14 Jahre geeignet sein und jedes 20 Quadratmeter große Areal soll mindestens ein Spielgerät bieten. Das klingt nach einer Menge Platz für Abenteuer! Und wenn das Wetter mal nicht mitspielt, gibt’s auch Sitzgelegenheiten und schattenspendende Elemente, damit die Eltern ebenfalls einen ruhigen Moment genießen können.
Ein heißes Thema war auch der Ablösebetrag für nicht errichtete Spielplätze. Ursprünglich sollte dieser auf 10% des Bodenrichtwerts und der Herstellungskosten basieren. Stefan Griesbeck von der CSU hat da gleich mal einen draufgesetzt und vorgeschlagen, den Betrag auf 25% zu erhöhen. Da kann einem schon ganz schwindelig werden, wenn man an die möglichen 10.000 Euro denkt, die bei 200 Quadratmetern Wohnfläche und einem Bodenrichtwert von 1000 Euro fällig werden könnten!
Ablöse für Spielplatzbau
Manfred Burger von den Grünen hat darauf hingewiesen, dass die Höhe des Ablösebetrags nicht das entscheidende Kriterium sei. Der Stadtrat hat jedenfalls die neue Satzung einstimmig genehmigt, und die Ablösezahlungen sollen in neue Spielplätze investiert werden. Das ist doch auch ein Lichtblick: Mehr Spielplätze für die Kinder, und das ist letztlich das, was zählt!
In Bayern haben Gemeinden die Möglichkeit, durch Satzungen örtliche Bauvorschriften zu erlassen. Dazu gehört nicht nur die Pflicht zur Errichtung von Spielplätzen, sondern auch Regelungen zu Stellplätzen, Gestaltung des Ortsbildes und sogar ein Verbot von Bodenversiegelung. Das alles fließt in die Planungen ein und soll sicherstellen, dass die Lebensqualität in den Gemeinden hoch bleibt. Und das ist gerade in Zeiten, in denen der Platz für Neubauten immer knapper wird, wichtiger denn je.
Die neuen Vorschriften sind ein Schritt in die richtige Richtung. Die Stadt Miesbach zeigt damit, dass sie die Bedürfnisse ihrer jüngsten Bürger ernst nimmt und für deren Spielraum sorgt. Das geht nicht nur um die Bauvorschriften, sondern um das Wohl der Familien, die in Miesbach leben. Und das gibt doch Grund zur Freude!
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