Der Winter hält Unterfranken momentan fest im Griff: Am Donnerstagfrüh sorgten Schnee und Glätte für erhebliche Verkehrsbehinderungen. Besonders der Landkreis Kitzingen hat unter den winterlichen Verhältnissen gelitten. Doch die Situation hat sich mittlerweile normalisiert, und der Stadtbusverkehr läuft wieder regulär, berichtet BR24. Ab 14.30 Uhr wurden die Buslinien im Landkreis Kitzingen wieder in Betrieb genommen, auch in Lohr am Main konnten die Linienbusse pünktlich wieder rollen.
Doch das war nicht das einzige, was die Bürger in den letzten Tagen beschäftigt hat. Die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV) teilte mit, dass der innerstädtische Busverkehr wieder flächendeckend läuft. Dennoch kam es zu Unterbrechungen bei der Abfallentsorgung, denn einige Mülltonnen blieben ungeleert stehen, wie es die Stadt dokumentierte. Die Leerung werde von den Verantwortlichen je nach Witterung nachgeholt, falls der Zugang zu den Tonnen schneefrei ist.
Verkehrschaos auf den Straßen
Die winterlichen Bedingungen bescherten den Einsatzkräften der Polizei eine arbeitsreiche Nacht. Auf der A3 im Spessart kam es aufgrund von zwei blockierenden Lkw, die mit Schneeketten ausgestattet werden mussten, zu einem Stillstand. Die Polizei registrierte rund 90 Einsätze, darunter etwa 55 Unfälle, vorwiegend Blechschäden, und berichtete von drei leicht verletzten Personen. Während die A3 zeitweise in Richtung Frankfurt komplett gesperrt werden musste, war der Rückstau trotz Umleitungen erheblich. Die Behörden standen hier vor einer großen Herausforderung.
Wer ist für den Winterdienst zuständig?
Mit dem vielen Schnee kommen auch die Fragen zur Räum- und Streupflicht auf. In Deutschland sind Hausbesitzer und Mieter gesetzlich verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück im Winter zu räumen und zu streuen. Allerdings sind die Kommunen für das Räumen von Straßen, Autobahnen und Haltestellen zuständig, wie NDR erklärt. In vielen Gemeinden können die Räum- und Streupflichten unterschiedlich geregelt sein, was für Verwirrung sorgen kann. Dieser Winterdienst muss bei Schneefall in der Regel umgehend nach Ende des Schneefalls sowie bei Eisglätte unverzüglich durchgeführt werden.
Einige Anwohner sind sich allerdings unsicher, wo der Schnee nach dem Schippen hin soll. In den meisten Fällen wird empfohlen, diesen auf das eigene Grundstück zu bringen. Ausnahmsweise darf Schnee auch an den Straßenrand geschippt werden, solange es die Sicht für die Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt. Dabei ist es besonders wichtig, Gullys freizuhalten, damit das Schmelzwasser abfließen kann, und darauf zu achten, dass Ein- und Ausfahrten sowie Parkplätze vom Schnee befreit werden.
Wer bei glatten Gehwegen oder nicht ordnungsgemäß geräumten Straßen stürzt, läuft Gefahr, den Verantwortlichen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch zu nehmen, so ADAC. Aus diesem Grund ist es ratsam, mit einem guten Händchen bei der Räumung vorzugehen und sicherzustellen, dass die Straßen und Wege für alle sicher passierbar bleiben.