In der vergangenen Juni-Woche, vom 22. bis 26. Juni 2026, führte eine gemeinsame Kontrolle von Zoll, Polizei, Arbeitsschutz und Handwerkskammern auf rund 100 Baustellen in Nordrhein-Westfalen erschreckende Ergebnisse zutage. Bei beeindruckenden 87,5 Prozent der geprüften Betriebe wurden Mängel festgestellt, was Zweifel an der Einhaltung der Arbeitsschutzstandards aufwirft. Insgesamt überprüften die Einsatzkräfte mehr als 380 Arbeitgeber und über 1.000 Beschäftigte. Dabei wurden 798 Verstöße gegen den Arbeitsschutz dokumentiert, wobei häufig fehlende Absturzsicherungen und mangelhafte Gerüste die größte Gefahrenquelle darstellten. Eine Baustelle musste sogar sofort stillgelegt werden, um die Sicherheit der Arbeiter zu gewährleisten.

Diese Kontrollen waren nicht umsonst, denn sie führten zu 77 Strafverfahren und 154 Ordnungswidrigkeitsverfahren. Zudem wurden über 300 Sachverhalte an die zuständigen Behörden zur weiteren Prüfung weitergeleitet. Auch die Handwerks- und Gewerbeordnung blieb nicht unberührt, da rund 120 Hinweise auf Verstöße in diesem Bereich gemeldet wurden.

Arbeitsschutz und neue Regelungen

In einem weiteren Schritt zur Stärkung des Arbeitsmarktes stellte die Bundesregierung am 9. Juli 2026 das neue „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vor. Eine der umstrittensten Änderungen ist die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Künftig sollen Arbeitnehmer bei Krankheit persönlich beim Arzt erscheinen, um eine Krankschreibung zu erhalten. Für viele könnte dies einen zusätzlichen Druck darstellen, um den Arztbesuch nicht hinauszuzögern.

Außerdem stehen weitreichende Änderungen im Arbeitsrecht ins Haus: Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen soll auf bis zu 48 Monate ausgeweitet werden, und bis zu sechs Verlängerungen sind bis Ende 2030 möglich. Darüber hinaus wird eineoption zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung für Hochverdiener eingeführt. Steuerliche Vorteile sollen Arbeitnehmer belohnen, die schnell einen neuen Job nach einer Abfindung finden.

VeloCore Medium

Positives Beispiel in Kronach

Eine erfreuliche Ausnahme in der Prüfungswoche waren die Kontrollen in Kronach, wo 15 Einsatzkräfte fünf Friseursalons unter die Lupe nahmen. Hier gab es keine groben Verstöße zu beanstanden, was zeigt, dass es möglich ist, Standards einzuhalten und ein gutes Geschäft zu machen, ohne die Sicherheit der Beschäftigten aufs Spiel zu setzen.

Abgesehen davon trat am 11. Juni 2026 ein Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung in Kraft. Künftig gilt eine Genehmigungsfiktion für alle erlaubnispflichtigen Gewerbe, was bedeutet, dass Anträge als genehmigt gelten, wenn nicht fristgerecht über sie entschieden wird. Diese Neuerung soll Unternehmer entlasten und bürokratische Hürden absenken.

Zusätzlich werden die Anforderungen durch die EU-Verbraucherkreditrichtlinie angepasst: Fortbildungen und zusätzliche Sachkundeprüfungen werden zur Regel. Dies soll auch als präventive Maßnahme zur Vermeidung zukünftiger Verstöße gelten.

Zum Schluss ist noch das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg zu erwähnen: Umkleidezeit ist nun vergütungspflichtig, sofern der Arbeitgeber Arbeitskleidung vorschreibt. Dies könnte für viele Firmen, insbesondere im Handwerkssektor, zu finanziellen Mehrbelastungen führen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen und die Ergebnisse der Kontrollen auf die Sicherheit am Arbeitsplatz und das allgemeine Arbeitsklima in Deutschland auswirken werden. Fest steht: Da liegt noch viel Arbeit an!

Ad-hoc-News berichtet, dass …

Ein modernes Nachrichtenportal wie unseres, muss für alle Menschen zugänglich sein. Unser Website System wurde daher konsequent nach den Vorgaben der WCAG 2.1 und BITV 2.0 entwickelt – mit sauberer Struktur, ARIA-Attributen und ohne technische Hürden für assistive Technologien. Die barrierefreie Umsetzung verantwortete Daniel Wom / VeloCore.