Heute ist der 10.02.2026 und wir werfen einen Blick auf die aktuellen Entwicklungen im öffentlichen Nahverkehr im Raum Kempten (Allgäu). Ein Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen gemäß dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG) wurde gestellt, um Daten zur Fahrgastzahl der Linie RB 73 (Kempten (Allgäu) Hbf – Pfronten-Steinach) zu erhalten. Die angeforderten Informationen umfassen unter anderem die durchschnittliche tägliche Fahrgastzahl für Werktage und Wochenenden sowie die jährliche Gesamtfahrgastzahl. Diese Zahlen sind für die letzten drei Jahre gewünscht, um ein umfassendes Bild des Verkehrsverhaltens zu erhalten.
Hintergrund dieses Antrags ist der aktuelle Nahverkehrsplan für Oberallgäu/Kempten, der besagt, dass es an gesicherten Erkenntnissen zum Verkehrsverhalten mangelt. Um dem entgegenzuwirken, hat die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) eine Fahrgasterhebung in Auftrag gegeben, die im Rahmen der Neuvergabe des Dieselnetzes Allgäu durchgeführt wird. Solche Informationen sind nicht nur für die Verkehrsplanung von Bedeutung, sondern auch für die Beurteilung der Emissionsrelevanz und der Lärmbelastung.
Recht auf Zugang zu Umweltinformationen
Das Bayerische Umweltinformationsgesetz (BayUIG) ermöglicht es Privatpersonen, Einsicht in Behördenvorgänge zu beantragen, um Klarheit über Vorhaben zu erhalten, die sie betreffen könnten. Jeder hat das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen, ohne ein spezielles rechtliches Interesse nachweisen zu müssen (Art. 3 Abs. 1 BayUIG). Zu den Umweltinformationen zählen nicht nur Daten über den Zustand von Luft, Wasser und Boden, sondern auch Berichte über Maßnahmen zum Umweltschutz und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.
Ein solcher Antrag muss klar formuliert sein, da die Behörden bei Unbestimmtheit um Präzisierung bitten können (Art. 4 Abs. 2 BayUIG). Die Bearbeitung des Antrags hat innerhalb eines Monats zu erfolgen, wobei bei umfangreichen Anfragen die Frist um einen weiteren Monat verlängert werden kann. Interessanterweise sind einfache Auskünfte in der Regel gebührenfrei, während für umfangreiche Informationen Kosten zwischen 10 und 2.500 Euro anfallen können, abhängig vom Bearbeitungsaufwand.
Forderung nach Transparenz und Umweltschutz
Der Antragsteller hat zudem betont, dass er keine Gebührenpflicht sieht, da es sich um eine einfache Auskunft handelt. Er bittet um die Bereitstellung der Informationen in elektronischer Form und fordert eine Empfangsbestätigung. Sollte die zuständige Behörde nicht die benötigten Informationen bereitstellen können, ist eine Weiterleitung des Antrags an die zuständige Stelle gefordert. Zudem besteht ein Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten an Dritte.
Für die Bürgerinnen und Bürger ist es von großer Bedeutung, Zugang zu solchen Informationen zu erhalten, um an der Gestaltung der Umweltpolitik aktiv teilnehmen zu können. Das BayUIG unterstützt sie dabei, indem es einen transparenten Informationsfluss zwischen den Behörden und der Öffentlichkeit fördert. In einer Zeit, in der Umweltfragen zunehmend in den Vordergrund rücken, ist es unerlässlich, dass die Bevölkerung über relevante Daten verfügt und diese auch einfordern kann.
Insgesamt zeigt dieser Fall, wie wichtig es ist, dass der öffentliche Nahverkehr und die damit verbundenen Umweltinformationen für die Bürger transparent gemacht werden. Die Entwicklungen in Kempten könnten als Muster für andere Regionen dienen, in denen ähnliche Anträge gestellt werden, um eine nachhaltige Verkehrsplanung zu fördern. Der Zugang zu diesen Informationen könnte letztlich auch dazu beitragen, das Vertrauen der Bürger in die Behörden zu stärken und eine aktive Teilnahme an umweltpolitischen Diskussionen zu ermöglichen.
Für weiterführende Informationen über die Rechte auf Zugang zu Umweltinformationen und die Rahmenbedingungen des BayUIG empfehlen wir, einen Blick auf die Details in diesem Leitfaden zu werfen.