Freiheit für kleine Abenteurer: Kempten hebt Aufsichtspflicht in Parks auf
Heute ist der 19.06.2026, und hier in Kempten (Allgäu) gibt es Neuigkeiten, die nicht nur die Kinder begeistern werden. Das Bayerische Verfassungsgericht hat entschieden, dass Kinder unter zehn Jahren künftig ohne Aufsichtsperson in Grünanlagen und Parks spielen dürfen. Was für eine Erleichterung für die kleinen Abenteurer, die nun endlich wieder die Freiheit genießen können, die sie so dringend brauchen! Die Entscheidung wurde in München getroffen und wirft ein Licht auf die strengen Regelungen, die in Städten wie Kempten und Pocking herrschten.
Die Satzung der Stadt Kempten, die Kindern im Grundschulalter den Zugang zu Spielplätzen und Bolzplätzen nur in Begleitung von Erwachsenen erlaubte, wurde nun als verfassungswidrig erklärt. Laut dem Gericht war diese Regelung nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch undifferenziert. Es wurde argumentiert, dass das Verbot die Handlungsfreiheit von Kindern verletzt und dass das freies Spiel in Grünanlagen essenziell für die Entwicklung der Kleinen ist. Ein ganz normal entwickeltes Kind kann auch ohne ständige Aufsicht im Freien spielen! Das klingt doch nach einer positiven Wende, oder?
Ein Urteil mit weitreichenden Folgen
Die Klage, die zu diesem Urteil führte, wurde von Bernd Schulz aus Pocking eingereicht, nachdem er von dem strengen Verbot in Kempten erfahren hatte. Die Regelung, die Kinder bis einschließlich neun Jahren auf die Begleitung von Erwachsenen oder Personen über 16 Jahren beschränkte, war ursprünglich aus der Sorge um Unfallverhütung und Haftungsrisiken für die Städte entstanden. Ironischerweise führte genau dieses Verbot dazu, dass den Kindern die Möglichkeit genommen wurde, die Welt selbstständig zu entdecken.
Die Richter wiesen auf das Übermaßverbot hin, das besagt, dass staatliche Eingriffe verhältnismäßig sein müssen. Und hier kam das Gericht zu dem Schluss, dass nicht überall Gefahren für Kinder bestehen – besonders in Gebieten ohne Gewässer oder andere spezifische Risiken. Ein echtes Plädoyer für mehr Freiheit und weniger Überregulierung, könnte man sagen!
Reaktionen und Ausblick
Oberbürgermeister Christian Schoch hat die Entscheidung des Gerichts begrüßt und es ist zu erwarten, dass die Stadt Kempten nun ihre Grünanlagensatzung überarbeiten wird – vielleicht noch vor 2027. Ein Schritt in die richtige Richtung, der vielen Eltern ein Lächeln ins Gesicht zaubern dürfte. Aber nicht alle sehen das so positiv. Der Rechtsanwalt der Stadt Pocking äußerte Bedenken, dass Städte bei Unfällen haftbar gemacht werden könnten. Ein gewisses Übermaß an Sorge schwingt da mit, verständlicherweise. Schließlich will niemand, dass ein Kind zu Schaden kommt.
Die Erfolgschancen für Popularklagen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof liegen immerhin bei nur neun Prozent. Umso bemerkenswerter ist dieser Ausgang! Dieser Fall könnte möglicherweise Präzedenzcharakter haben für andere Städte in Bayern, die sich mit ähnlichen Regelungen konfrontiert sehen. Und wer weiß, vielleicht führt das bald dazu, dass auch andere Gemeinden ihre Vorschriften überdenken und den kleinen Abenteurern mehr Freiheit schenken.
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