Das Landratsamt Haßberge informiert alle Eltern und Schüler, dass die Frist zur Antragstellung für die Erstattung der Schulwegkosten für das Schuljahr 2025/2026 naht. Bis zum 31. Oktober 2025 müssen die Anträge eingereicht werden, da verspätete Anträge aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht berücksichtigt werden können. Besonders gut ist es, wenn Abiturienten ihre Anträge frühzeitig einreichen, denn das beschleunigt die Bearbeitung. Nichts ist ärgerlicher, als die Frist zu verpassen und auf den Kosten sitzen zu bleiben!

Für die Kostenerstattung gilt eine Eigenbeteiligung von 320 Euro pro Schüler und Schuljahr oder maximal 490 Euro pro Familie. Das betrifft insbesondere Schüler der Oberstufen, die auf die Erstattung der Schulwegkosten angewiesen sind, wenn der Schulweg mehr als drei Kilometer beträgt. Ein Beispiel: Wer mit einem 365-Euro-Ticket fährt, könnte sich bis zu 45 Euro zurückholen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In besonderen Fällen, wie bei Familien mit mindestens drei Kindern, entfällt diese Belastungsgrenze sogar ganz.

Was die Schülerbeförderung in Bayern betrifft

In Deutschland ist die Schülerbeförderung vor allem Sache der Bundesländer, die auch die gesetzlichen Grundlagen festlegen. In Bayern, wie auch in Nordrhein-Westfalen, erhalten Grundschüler ab einer Entfernung von mindestens zwei Kilometern kostenlose Beförderung. Für die Sekundarstufe gelten meist größere Mindestentfernungen. Nach § 4 des niedersächsischen Schulgesetzes müssen Schüler „unter zumutbaren Bedingungen“ befördert werden oder deren Kosten erstattet werden. Der Schulweg sollte für die jüngeren Jahrgänge nicht länger als zwei Kilometer und für die Oberstufe nicht mehr als drei Kilometer betragen.

Eltern von Kindern mit einer dauerhaften Behinderung haben einen speziellen Anspruch auf die geförderte Schulbeförderung. Interessant ist auch das Deutschland-Ticket für Schüler, welches für 29 Euro im Monat erhältlich ist, sofern eine Vereinbarung zwischen den Beförderungsunternehmen und Schulen besteht. Hierbei ist es ratsam, in ländlichen Regionen zu prüfen, ob überhaupt eine Beförderungspflicht besteht oder ob nur eine Kostentragungspflicht gilt.

Wie die Antragstellung funktioniert

Die Erstattung der Fahrtkosten erfolgt online zum Ende des Schuljahres. Das gewohnte System, bei dem ein oranger Papierantrag ausgefüllt werden musste, wird durch ein schnelles Online-Verfahren ersetzt. In Ausnahmefällen sind jedoch weiterhin Papierversionen möglich. Eltern und Schüler, die Fragen zur Antragstellung oder zu den spezifischen Voraussetzungen haben, können sich während der Vormittagsstunden unter der Telefonnummer (09521) 27-475 an das Sachgebiet Schülerbeförderung des Landratsamts Haßberge wenden.

Zusammenfassend ist es wichtig, die Antragsfristen im Blick zu behalten und die nötigen Schritte zeitgerecht zu unternehmen. Weitere Informationen zur Kostenerstattung und zur Schülerbeförderung sind auf der Website des Landratsamts Haßberge zu finden sowie auf den Seiten von Advocard und Bayernportal. Wer rechtzeitig handelt, macht ein gutes Geschäft und, vor allem, geht sicher, dass die Schulwegkosten erstattet werden können!