Haßfurt zieht die Notrufleine: 150 Euro für Fehlalarme durch eCall
Heute ist der 17.06.2026 und in der Stadt Haßfurt gibt es Neuigkeiten, die sowohl für Autofahrer als auch für die Feuerwehr von Bedeutung sind. Die Stadtverwaltung hat beschlossen, eine Gebühr für Fehlalarme einzuführen – und zwar nicht gerade ohne. Künftig werden Fehlalarme, die durch das automatisierte Notrufsystem eCall ausgelöst werden, mit 150 Euro zur Kasse gebeten. Diese Entscheidung wurde einstimmig im Finanz- und Hauptausschuss getroffen und betrifft die Feuerwehr-Kostenersatzsatzung.
Aber was hat es mit diesem eCall-System auf sich? Seit 2018 ist es in neuen Autos Pflicht und soll bei Unfällen automatisch eine Verbindung zur Notrufnummer 112 herstellen. Dabei sendet es nicht nur den Standort, sondern auch Informationen zur Aufprallschwere. Ein praktisches System, könnte man meinen! Und das ist es auch, denn es spart Zeit und lotst die Einsatzkräfte präzise an den Ort des Geschehens. Doch in Bayern nimmt die Zahl der Fehlalarme durch eCall besorgniserregend zu. Von 65 im Jahr 2020 sind wir mittlerweile bei 1214 Fehlalarmen im Jahr 2023 angelangt – ein Anstieg um das 17-fache!
Belastung für die Feuerwehr
Die steigenden Fehlalarme belasten vor allem die ehrenamtlichen Feuerwehrleute. Diese engagierten Bürgerinnen und Bürger, die oft nach Feierabend und im Urlaub für ihre Mitmenschen da sind, müssen sich mit unnötigen Einsätzen herumschlagen. Dabei haben sie oft auch ihre Arbeitgeber im Nacken. Die Einführung der Gebühr soll hier einen Anreiz bieten, Fehlalarme zu vermeiden. Wer die Feuerwehr unnötig auf den Plan ruft, wird künftig zur Kasse gebeten.
Doch nicht nur Autofahrer sind betroffen. Auch Besitzer von Smartphones oder Hausnotrufsystemen können für Fehlalarme zur Verantwortung gezogen werden. Man hört immer wieder von versehentlichen Alarmierungen – etwa durch Mountainbiker, die beim Sturz aus Versehen den Notruf aktivieren. Ein klarer Fall von „wer nicht fragt, bleibt dumm“, könnte man sagen!
Die Rolle des BRK
Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) hat sich ebenfalls zu Wort gemeldet und kritisiert die pauschale Kritik an Hausnotrufen. Diese Systeme prüfen die Alarme, bevor ein Notruf abgesetzt wird. Sie bieten eine wertvolle Unterstützung, besonders für ältere Menschen, die in Not geraten. Der Gedanke, dass man nicht sofort die Rettung rufen muss, kann in vielen Situationen beruhigend sein.
Ein weiterer Aspekt, den die Novelle des Feuerwehrgesetzes mit sich bringt, sind Entschädigungen für Ausbilder und eine Anhebung der Altersgrenze für ehrenamtliche Feuerwehrleute von 65 auf 67 Jahre. Die SPD im Landtag hat diesen Entwurf begrüßt, fordert jedoch flexiblere Regelungen für die Altersgrenze. Es bleibt also spannend zu sehen, wie sich die Situation weiterentwickelt.
Für die Stadt Haßfurt und ihre Bürger bedeutet diese neue Regelung eine Umstellung – und vielleicht eine kleine Erinnerung daran, dass wir alle Verantwortung tragen, wenn es um die Nutzung von Notrufsystemen geht. Die Frage bleibt, wie man Fehlalarme in Zukunft noch besser vermeiden kann. Vielleicht sollte man auch mal über Schulungen nachdenken, um die Leute für das Thema zu sensibilisieren? Wer weiß das schon…
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