Nachbarschaftsstreit in Buchenau: Wenn neue Reihenhäuser alte Gemüter erhitzen
Heute ist der 5.06.2026 und wir befinden uns in Fürstenfeldbruck, wo es im Stadtteil Buchenau ein heißes Eisen gibt, das die Gemüter erhitzt. Zwei Nachbarn haben gegen vier neu errichtete Reihenhäuser geklagt – und das aus ganz bestimmten Gründen. Die Klage wurde wegen angeblicher Rücksichtslosigkeit eingereicht. Die Nachbarn fühlten sich in ihren Rechten verletzt. Verständlich, oder? Schließlich ist es nie schön, wenn das eigene Heim plötzlich von neuen, höheren Gebäuden überragt wird.
Das Verwaltungsgericht hat sich der Sache angenommen und einen Ortstermin durchgeführt, um die Argumente beider Seiten zu prüfen. Dabei wurde klar, dass die Reihenhäuser tatsächlich einen Stock höher sind als das Eigenheim des ersten klagenden Nachbarn. Auf der Rückseite der neuen Bauten stehen Wärmepumpen – die auch nicht unbedingt zur Ruhe beitragen. Und der zweite Nachbar, der an der Nordseite des Vorhabens wohnt, hat sein Grundstück, das durch einen Holzzaun und hohe Pflanzen nur schwer einzusehen ist. Auch er war nicht begeistert.
Richter mit klaren Worten
Der Richter, der die Angelegenheit prüfte, gab sich jedoch unbeeindruckt. Er stellte fest, dass die Abstandsflächen eingehalten wurden und die Kubatur der neuen Reihenhäuser für eine Nachverdichtung gängig sei. Ein positives Urteil des Eilverfahrens war bereits gefallen. Die Stadt Fürstenfeldbruck unterstützt das Bauprojekt, und der Sachgebietsleiter der Bauverwaltung, Andreas Schnödt, war sich sicher, dass die Klage voraussichtlich abgewiesen werden würde. Interessant, wie man manchmal die Stadt und die Nachbarn auf unterschiedlichen Seiten sieht, nicht wahr?
Ein weiterer Streitpunkt war das Rücksichtnahmegebot im Baurecht, welches die Interessen anderer Grundstückseigentümer berücksichtigt. Doch der Richter stellte klar: Ein Schattenwurf auf Photovoltaikanlagen führt nicht automatisch zu einem Verstoß gegen dieses Gebot. Ein wenig ernüchternd für die Kläger, die sich darauf berufen wollten. Und als der erste Nachbar verärgert anmerkte, dass für die Reihenhäuser Ausnahmen vom Bebauungsplan gemacht wurden, stellte der Richter unmissverständlich klar, dass eine Klage nur dann Erfolg haben kann, wenn sie eine „drittschützende Wirkung“ entfaltet. Und das war hier nicht der Fall.
Das Ende der Klage
In einer kurzen Beratungsrunde – die wohl mehr nach einem kleinen Kaffeekränzchen als nach einem Gerichtstermin aussah – zogen beide Nachbarn schließlich ihre Klage zurück. Irgendwie eine Erleichterung, oder? Die Reihenhäuser bleiben stehen, die Bauarbeiten können fortgesetzt werden, und der Streit zwischen Nachbarn und neuen Bauprojekten zeigt einmal mehr, wie wichtig Verständnis und Kommunikation in einer Nachbarschaft sind. Ein Thema, das in bayerischen Gemeinden immer wieder aufkommt. Und während die einen sich über die neue Nachverdichtung aufregen, sind andere froh über neuen Wohnraum in der Region.
So bleibt die Frage, wie es nun weitergeht mit dem Zusammenleben in der Buchenau. Vielleicht wird aus Nachbarn ja einmal eine Nachbarschaft? Oder bleiben sie für immer in einem schmalen Graben der Missgunst? Man weiß es nicht. Aber das Leben in Fürstenfeldbruck geht weiter, und die Reihenhäuser sind nun Teil des Stadtbildes.
Ein modernes Nachrichtenportal wie unseres, muss für alle Menschen zugänglich sein. Unser Website System wurde daher konsequent nach den Vorgaben der WCAG 2.1 und BITV 2.0 entwickelt – mit sauberer Struktur, ARIA-Attributen und ohne technische Hürden für assistive Technologien. Die barrierefreie Umsetzung verantwortete Daniel Wom / VeloCore.


