Heute ist der 23.06.2026 und wir blicken auf die aktuelle Situation bezüglich der Newcastle-Krankheit in unserem schönen Erding. Wie ein Schatten lag die Krankheit über der Geflügelhaltung in der Region, als Mitte Mai in Oberding der erste Ausbruch gemeldet wurde. Das Landratsamt Erding reagierte schnell und setzte eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb fest. Strenge Auflagen für die Geflügelhalter waren die Folge, und etwa 500 Vögel wurden am 16. Mai gekeult, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Gut zu wissen: Das Veterinäramt ließ keine Zeit verstreichen und überprüfte alle Betriebe in der Schutzzone. Proben wurden genommen, und die erfreuliche Nachricht kam bald darauf – keine Hinweise auf weitere Ausbrüche innerhalb der Überwachungszone, die einen zehn Kilometer großen Radius um den Betrieb umfasst. Damit war das Risiko für eine Seuchenverschleppung im Landkreis Erding vorerst gebannt. Und doch bleibt die Stallpflicht für Geflügel bestehen, während die Überwachungszone den südlichen Teil der Gemeinde Eitting, die Gemeinde Oberding, die Stadt Erding (bis auf die östlichen Bereiche) sowie die Gemeinden Moosinning, Neuching und Finsing umfasst. Ein kleiner Schreckmoment, aber die Lage scheint sich zu stabilisieren.

Schutzmaßnahmen und zukünftige Entwicklungen

Das Landratsamt hat auch in den angrenzenden Landkreisen Freising, München und Ebersberg die Lage im Auge. Besonders interessant ist, dass die Überwachungszone möglicherweise bald aufgehoben werden kann, falls sich in den nächsten zwei Wochen keine neuen Ausbrüche zeigen. Ein voraussichtlicher Termin dafür könnte Ende kommender Woche sein – ein Lichtblick für die betroffenen Geflügelhalter!

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass bereits im Februar 2026 ein größerer Ausbruch der Newcastle-Krankheit im Landkreis Erding stattfand, bei dem rund 39.500 Tiere gekeult werden mussten. Die Newcastle-Krankheit, auch bekannt als „atypische Geflügelpest“, betrifft vor allem Hühner und Puten. In den letzten Monaten wurde das Virus als Genotyp VII.1.1 identifiziert, das vor allem in Osteuropa, insbesondere in Polen und Tschechien, vorkommt.

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Impfpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen

Für Geflügelhalter ist es jetzt wichtiger denn je, die Pflichtimpfungen gegen die Newcastle-Krankheit in ihren Beständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Das betrifft nicht nur große Betriebe, sondern auch Halter von Kleinstbeständen. Biosicherheitsmaßnahmen sollten ebenfalls auf den Prüfstand – es ist entscheidend, das Risiko eines Ein- und Austrags des Virus zu minimieren. Hierbei sollte man besonders auf die Kontrolle von Personenkontakten und den Austausch von Gegenständen achten. Schließlich kann es bei unklaren Todesfällen oder Leistungseinbrüchen in ND-geimpften Herden sinnvoll sein, eine Laboruntersuchung auf die Newcastle-Krankheit einzuleiten.

Die Situation bleibt angespannt, denn die Newcastle-Krankheit stellt eine erhebliche Gefährdung für Geflügel- und andere Vogelhaltungen dar. Auch Zoos und Tierparks sind nicht ausgenommen, da das Risiko für eine Ansteckung weiterhin hoch bleibt – insbesondere im Zusammenhang mit der weiterhin in Deutschland auftretenden hochpathogenen aviären Influenza, auch bekannt als klassische Geflügelpest.

Erding hat also noch einen langen Weg vor sich, um die Geflügelhaltung sicher zu machen. Aber die gemeinsamen Anstrengungen der Behörden und der Halter könnten bald Früchte tragen. Man darf gespannt sein, wie sich die Lage in den kommenden Wochen entwickeln wird!

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