In den letzten Tagen hat sich im Bistum Eichstätt einiges getan. Nach dem Rücktritt von Bischof Gregor Maria Hanke am Pfingstsonntag, der vom Papst angenommen wurde, steht nun die Wahl eines Diözesanadministrators an. Am Freitag, den 13. Juni, wird das Eichstätter Domkapitel den neuen Übergangsleiter bestimmen, der bis zur Ernennung eines neuen Bischofs die kommissarische Leitung der Diözese übernimmt. Dieser Administrator hat beinahe dieselben Rechte und Pflichten wie ein ordentlicher Bischof, jedoch ohne die Befugnis, grundlegende strukturelle oder pastorale Veränderungen vorzunehmen, wie kirche-und-leben.de berichtet.
Während der Wahlzeit wird die Diözese von den aktiven Mitgliedern des Domkapitels geleitet. Der Diözesanadministrator hat dann die Aufgabe, einen ständigen Vertreter zu bestimmen, der die Leitung des Bischöflichen Ordinariates übernimmt. Interessant ist auch, dass das Amt des bisherigen Generalvikars automatisch mit dem Rücktritt Hanke endete. Die Frage stellt sich nun, wie es mit der Laienbeteiligung bei der Bischofswahl weitergeht. Der Reformprozess, der sich in der katholischen Kirche in Deutschland abzeichnet, möchte eine stärkere Einbeziehung der Gläubigen erreichen, wie bereits im Bistum Münster angedacht ist.
Laienbeteiligung im Bistum
Besonders in Bayern gibt es unterschiedliche Regelungen zur Laienbeteiligung an Bischofswahlen, die durch das Bayerische Konkordat von 1924 festgelegt sind. Während der Heilige Stuhl Bischöfe in Bayern frei ernennen kann, ist er jedoch an Vorschlagslisten nicht gebunden. Die bayerische Staatsregierung hat zudem ein Veto-Recht, sollte es politische Vorbehalte geben, was in der vergangenen Zeit aber nicht zur Anwendung kam. Die Diskussion über die mögliche Einbeziehung von Laien in den Bischofsfindungsprozess steht noch aus und wird in naher Zukunft behandelt. Ein positiver Schritt wurde bereits mit dem Synodalen Weg gemacht, der eine breitere Mitwirkung von Laien bei Bischofswahlen anstrebt. So stimmten 88% der Synodalversammlung und 80% der Bischöfe für eine solche Einbeziehung, wie katholisch.de berichtet.
Im Bistum Münster gibt es bereits Bestrebungen zur aktiven Mitgestaltung durch Laien. Ein geplanter Synodaler Rat soll ein geschlechter- und generationengerechtes Wahlgremium zusammenstellen, das gemeinsam mit dem Domkapitel Vorschläge für Kandidaten erstellt. Kritisch ist hingegen, dass das Domkapitel in Bayern aufgrund des bestehenden Rechtsrahmens des Bayerischen Konkordats die Ideen aus dem Synodalen Weg nicht einfach umsetzen kann. Eine Änderung der Statuten wäre nur während einer Sedisvakanz möglich, was die Sache zusätzlich kompliziert macht.
Alltagsfragen in der Kirchenverwaltung
Ein weiterer Punkt, der in der Diskussion nicht unterschätzt werden sollte, ist die Rolle der Kirchenverwaltungen. In Bayern haben Gläubige die Möglichkeit, diese zu wählen, die über die Finanzen der Kirchenstiftungen und lokale Einrichtungen entscheiden. Aktuell stehen die Kirchenverwaltungen jedoch vor Herausforderungen: Sinkende Mitgliederzahlen, weniger Priester und steigende Kosten setzen die Verwaltungstemperatur in vielen Gemeinden herauf. Ein Mangel an Fachkräften in katholischen Kindertagesstätten verstärkt diese Problematik zusätzlich. Hier wirkt der Münchener Generalvikar Christoph Klingan dem entgegen und hebt die demokratische Struktur der Gremien hervor: “Wir haben ausreichend Kandidaten für die Wahlen”, so Klingan, wie zeit.de treffend formuliert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die kommenden Tage und Wochen im Bistum Eichstätt und darüber hinaus von entscheidender Bedeutung für die Zukunft der katholischen Kirche in Bayern sein werden. Die Fragen der Laienbeteiligung und der Kirchenführung sind heiß diskutierte Themen, die, während wir auf den neuen Diözesanadministrator warten, stets im Hintergrund mitlaufen.