In der Diözese Eichstätt steht die Caritas derzeit vor einer großen Herausforderung: Die Schwierigkeiten bei der Einrichtung von Pfändungsschutzkonten (P-Konten) nehmen zu. Dies wurde jüngst im Rahmen einer Aktionswoche der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hervorgehoben, die vom 15. bis 19. Juni unter dem Motto „Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird“ stattfindet. In Deutschland kämpfen täglich rund 300.000 bis 350.000 Menschen mit Kontopfändungen, und dieser Trend scheint steigend zu sein, wie Augsburger Allgemeine berichtet.

Ein Pfändungsschutzkonto hat die wichtige Aufgabe, das Existenzminimum der Betroffenen zu schützen. Für alleinstehende Personen beträgt der monatliche Grundfreibetrag 1.560 Euro und für eine vierköpfige Familie 3.120 Euro. Im vergangenen Jahr stellte die Caritas Eichstätt über 460 Bescheinigungen für P-Konten aus, wobei die Klienten der Schuldner- und Insolvenzberatungen stark auf diese Form der Konten angewiesen sind.

Hürden bei der Kontoeröffnung

Doch nicht alles läuft rund: Banken benötigen oft mehr Zeit als die gesetzlich vorgeschriebenen vier Geschäftstage, um ein Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Besonders problematisch wird es, wenn die Konten bereits im Minus sind, da einige Banken sich weigern, diese Konten umzustellen. Zudem kann die Wartezeit auf eine Bescheinigung vom Vollstreckungsgericht bis zu acht Wochen betragen, was den betroffenen Personen große Schwierigkeiten bereitet, ihre finanzielle Situation zu stabilisieren.

Da die Caritas keine P-Konto-Bescheinigungen für Wohngeld oder Zuschläge ausstellen darf, müssen Anträge für diese Hilfe direkt beim Vollstreckungsgericht gestellt werden, was eine zusätzliche Hürde darstellt. Die Caritas fordert daher nicht nur selbst die Möglichkeit ein, solche Bescheinigungen auszustellen, sondern auch Sanktionen für Banken, die sich weigern, P-Konten einzurichten.

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Rechtslage und Verbesserungen

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) wurde im Jahr 2021 durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz reformiert, um die Bedingungen für Schuldner zu verbessern. Ein P-Konto ermöglicht es, unpfändbares Guthaben während einer Kontopfändung zu nutzen und schützt damit grundlegende Bedürfnisse wie Nahrung oder Miete. Der gesetzlich festgelegte Sockelbetrag für den Pfändungsschutz liegt aktuell bei 1.560 Euro. Es besteht die Möglichkeit, diesen Betrag unter bestimmten Bedingungen zu erhöhen, beispielsweise bei Unterhaltspflichten, wie es auch BMJV darstellt.

Für alle Inhaber eines Zahlungskontos gibt es die Möglichkeit, jederzeit die Umwandlung in ein P-Konto zu beantragen. Dies gilt sogar, wenn bereits eine Kontopfändung vorliegt. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass P-Konten keine zusätzlichen Kosten verursachen sollten und zu den üblichen Kontoführungspreisen angeboten werden müssen. Dennoch dürfen Geldbeträge auf dem P-Konto für bis zu drei Monate angespart werden, um den finanziellen Spielraum der Betroffenen zu erweitern.

Die aktuelle Situation erfordert dringend Lösungen, um die Unterstützung für Menschen in finanziellen Schwierigkeiten zu verbessern. Die Caritas setzt sich nicht nur für die betroffenen Klienten ein, sondern auch für die Verbesserung des gesamten Systems und bringt Vorschläge für spezielle Schulungen für Bankmitarbeiter ein, um bessere Dienstleistungen für alle Beteiligten zu gewährleisten.