Heute ist der 7.07.2026 und wir blicken auf einen Vorfall zurück, der in der beschaulichen Gemeinde Glonn, im Landkreis Ebersberg, für Aufregung sorgt. Anja Gründel, eine 59-jährige Frau aus Baldham, leidet an Morbus Recklinghausen – einer genetisch bedingten Erkrankung, die gutartige Tumore, sogenannte Neurofibrome, produziert. Diese kleinen Knötchen sind zwar sichtbar, aber keineswegs ansteckend. Doch das hinderte den Betreiber des Freibads Kastensee, Manfred Lamm, nicht daran, ihr am 19. Juni 2026 den Zutritt zu verweigern. Er begründete seine Entscheidung mit dem äußeren Erscheinungsbild von Gründel und den Beschwerden anderer Badegäste. Ein Schlag ins Gesicht für Anja, die nur ein bisschen Erholung und Schwimmvergnügen suchte.

„Ich wollte einfach nur baden“, sagt sie, während sie sich an den Vorfall erinnert. Anja ist empört und stellt klar, dass ihre Hautveränderungen keine Gesundheitsgefahr darstellen. Nach diesem Vorfall entschied sie sich, einen anderen Badesee aufzusuchen – ein Ort, wo sie sich nicht unwohl fühlen muss. Doch die Sache ist damit nicht erledigt. Ihre Familie, allen voran ihre Mutter Barbara, plant rechtliche Schritte gegen Lamm. Eine Münchner Anwältin wurde bereits eingeschaltet, um eine Unterlassungsaufforderung und Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro zu fordern. Manfred Lamm hingegen sieht keinen Grund für eine Entschuldigung und betont, dass er sich durch die Beschwerden anderer Badegäste unter Druck gesetzt fühle und lediglich sein Hausrecht ausgeübt habe.

Rechtliche Grundlagen und Diskriminierung

In Deutschland sind Menschen mit Behinderungen durch den Artikel 3 Satz 2 des Grundgesetzes geschützt, der besagt, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch im Alltag. Dennoch haben viele Menschen, die wie Anja an chronischen Krankheiten oder Behinderungen leiden, immer wieder mit Ausgrenzung zu kämpfen. Auch wenn Anja klar macht, dass ihre Erkrankung nicht ansteckend ist, bleibt die Frage: Warum wird sie dennoch ausgeschlossen?

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) von 2017 hat das Ziel, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Es orientiert sich an der UN-Behindertenrechtskonvention und soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können. In vielen Bundesländern gibt es Landesgleichstellungsgesetze, die im Wesentlichen mit dem BGG übereinstimmen. Dennoch bleibt die praktische Umsetzung oft auf der Strecke – wie im Fall von Anja Gründel.

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Ein ungewollter Präzedenzfall

So sehr Anja Gründel sich auch für ihr Recht auf Teilhabe einsetzt, bleibt der Vorfall im Freibad Kastensee nicht ohne Folgen. Es zeigt sich, dass der Kampf um Akzeptanz und Gleichbehandlung für Menschen mit Behinderungen im Alltag oft ein steiniger Weg ist. Die Schlichtungsstelle des BGG bietet zwar eine Möglichkeit, ohne gerichtliche Auseinandersetzung Lösungen zu finden, aber wie viele Menschen nehmen diese Möglichkeit wirklich in Anspruch? Oft bleibt es bei guten Absichten, während Diskriminierung weiterhin ein Thema bleibt.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat sogar eine Studie veröffentlicht, die zeigt, wie wichtig außergerichtliche Schlichtungsverfahren sind. Aber in Fällen wie diesem, wo es um das persönliche Wohlbefinden und die Würde geht, scheint ein solcher Weg oft nicht weit genug zu gehen. Anja und ihre Familie sind entschlossen, für ihre Rechte zu kämpfen. Und vielleicht wird dieser Vorfall dazu führen, dass sich in Zukunft etwas ändert – nicht nur für sie, sondern auch für viele andere, die in ähnlichen Situationen stecken.

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